mal eine kleine Randfrage,
Nach einem Sterbefall sind die Fronten verhärtet un ein beteiligter der erbengemeinschaft möchte gerne ausgezahlt werden, nun hat das finanzamt ein formular für die erbschftssteuer gschickt (ganz normal muss man ja zahlen) die erbin jedoch weiss noch gar nicht welche summen sie bekommt( Konten des verstorbenen immobilien LV ohne bezugsrecht…) nun ist sie zum RA gegangen und der hat beim FA eine 3 monatsfrist rausgeschlagen.Nun ist diese Frist verstrichen.
Meine Frage wie lange kann man das FA hinhalten?
Sie kann ja keine Ehrliche Erklärung machen da sie ja kjeine Daten hat, darum kümmert sich ja der Anwalt seit 3 monaten.
Was muss sie tun und was kann ihr rechtlich passieren??
danke im vorraus.
Nach einem Sterbefall sind die Fronten verhärtet un ein
beteiligter der erbengemeinschaft möchte gerne ausgezahlt
werden, nun hat das finanzamt ein formular für die
erbschftssteuer gschickt…
Hallo,
die Erbengemeinschaftsauseinandersetzung hat keinerlei Auswirkung auf die ErbSt.
Bspw. Erbe besteht aus 1 Haus, 1 Sparbuch und 1 Ring. Dann hat ja keiner der Erben ein Recht aufs Haus bzw. Sparbuch, selbst wenn alle 3 Erbgegenstände gleichen Wert hätten.
Wenn es hier zu keine gütlichen Einigung kommt, muss der gesamte Nachlass versilbert werden und dann wird das Geld verteilt.
Aber: das hat keine Auswirkung auf die ErbSt. Hier fällt den Erben eben 1 Haus, 1 Sparbuch und 1 Ring an und davon wird jedem Erben eben seine Quote zugerechnet. Also ermittelt das FA den Gesamtwert. Nebenbei, Immobilien werden anders bewertet (vom FA) als Geld auf dem Sparbuch.
Insoweit interessiert sich das FA nicht, für was wer bekommt, sondern für den gesamten Nachlass und die beteiligten Erben.
Hier muss ein Inventar errichtet werden, das kann natürlich nur der Erbe machen, der im unmittelbaren Besitz des Nachlasses ist. Insoweit hat dieser Pflichten gegenüber der gesamten Erbengemeinschaft. Aber das sollte der RA wissen.
Insoweit macht das FA auch keine Zicken, ggf. weiss man ja mehr zum Nachlass insgesamt (Bspw. 1 verfallenes Haus, leerstehend, 500qm Grundstück, 1 Sparbuch mit min. 15.000 Euro und 1 Ring mit Diamant ca. 1.500 Euro), dann kann das FA schonmal tätig werden und ggf. Dank der üppigen Freibeträge bei Verwandten die ErbSt-Akte ad-acta legen 
Mfg vom
showbee