Hallo,
folgendes:
Eine Tante verstirbt und hinterläßt Ihren beiden Neffen je zur Hälfte einen kleinen Betrag, diesen hatte Sie bei der Sparkasse in Form von Wertpapieren verschiedenster Art angelegt.
Die Neffen haben ALLE Geldanlagen schleunigst gekündigt und das verbleibende Bargeld je zur Hälfte bekommen.
Nun kommt natürlich die Erbschaftssteuer. Das Nachlaßgericht schreibt EINEN der Neffen an und fordert einen Nachweis für BEIDE Neffen - ist das o. k., dass einer für BEIDE alles belegen muß?
Dann wird weiter gefragt, ob noch beim Finanzamt irgendwelche Bescheide ausstehen - WOHER weiß ich das denn? Tante ist im März d. Js. verstorben, müßte der jetzt angeschriebene Neffe noch irgendwie eine Steuerklärung nachträglich für die (nunmehr tote) Tante machen über z. B. die Zinsen aus diesen Wert-Anlagen oder WAS genau meinen die nun?
Muß der jetzt angeschriebene Neffe, dann etwa auch für BEIDE zusammen die Erbschaftssteuer zahlen und sich die eine Hälfte dann bei seinem Bruder zurückholen?
WAS muß/kann/sollte man beim Ausfüllen dieses tollen -sehr umfangreichen- Formulares beachten/wissen? Gibt es Tipps, Hinweise oder so? Kann man z. B. von der Erbschaftssteuer die Bestattungskosten oder was auch immer noch (wenn ja, was) abziehen?
Fragen über Fragen für einen normalen Bürger der vor einem mehrseitigen Formular der Behörde grübelnd sitzt!
Da das Erbschaftsteuerrecht verbunden mit dem Bewertungsgesetz und der Abgabenordnung eine komplizierte Angelegenheit darstellt, empfiehlt es sich, einen Steuerberater aufzusuchen.
Hier spielen zu viele Faktoren eine wichtige Rolle und da kann schnell mal was schiefgehen. Insbesondere dann, wenn man nicht weiß, ob es nicht noch Verpflichtungen (noch nicht abgegebene Steuererklärungen; evtl. Steuerschulden…) seitens der verstorbenen Tante gibt.
Hallo,
danke für die Info.
WO und WIE finde ich Steuerberater die sich mit DIESEM THEMA sehr gut auskennen und mir nicht allgemeines erzählen, sondern sehr gut fachgerecht beraten? Hast Du dazu Tipps?
Grüße
Marie
Hallo,
danke für die schnelle Antwort.
Habe gerade schon mal geschaut und irgendwie bekomme ich von Google beim Begriff „Steuerberater Erbschaftssteuerrecht“ fast nur Fachanwälte…
Grüße
Marie
Also am Besten mal durchs www stöbern und nachschauen, welcher
Steuerberater in der Nähe u.a. Schwerpunkt Erbschaftsteuer im
Angebot hat.
warum nicht einfach mal in den gelben Seiten nach Stb in Ihrer Umgebung schauen und telefonisch erfragen, ob derjenige Erbschaftsteuer macht und sich um Ihren Fall kümmern will!
warum nicht einfach mal in den gelben Seiten nach Stb in Ihrer
Umgebung schauen und telefonisch erfragen, ob derjenige
Erbschaftsteuer macht und sich um Ihren Fall kümmern will!