Erbschaftssteuer

Hallo,

angenommen, irgendwer kündigt seine Privatrentenversicherung.
Die Versicherung nennt einen Restkaufwert von… sagen wir mal einer beliebigen Summe von… 1.250,83 EUR.

Die Versicherungsgesellschaft macht seinen ehemaligen Kunden darauf aufmerksam, dass wenn man einen Betrag von mehr als 1.200 EUR auf ein fremdes Konto überweist dem Finanzamt mitteilen muss und durch die Abgabeordnung sowie das Erbschaftssteuergesetz wohl der Fiskus die Hand aufhält (so zumindestens versteht es der ehemalige Kunde).

Bedeutet das, dass der ehemalige Kunde die 1.250,83 EUR beim Finanzamt angeben muss und/oder bedeutet das, dass die Versicherungsgesellschaft o.g. Betrag minus Erbschafrtssteuer überweist?
Und mit wieviel weniger (soundsoviel Prozent von Betrag x) muss der ehemalige Kunde von den 1.250,83 EUR rechnen?

Gruss GDA

Erbschaftssteuer fällt (vereinfacht gesagt) nur bei Schenkungen unter der warmen oder unter der kalten Hand an…

Wurden denn irgendwelche Hausnummern (§§) der Abgabenordnung oder des Erbschaftssteuergesetzes genannt?

Evtl. müssen erstattete Versicherungsbeiträge mit den gezahlten und als Sonderausgabe geltend gemachten Beträgen verrechnet werden (in der Einkommensteuer).