Max und Moritz fragen sich:
Mann und Mann wollen sich verpartnern, also eine gleichgeschlechtliche Ehe eingehen!
Wie sieht dass blos mit der Erbschaftssteuer aus, wenn einer sterben sollte und das Erbe an den Anderen gehen sollte, gibt es da neue Gesetze, die das ganze Procédere einer „normalen“ Ehe gleichstellen!? Und Dritte insgesamt ausschliesst!?
Wer kann den Beiden helfen!? Danke sagen Max und Moritz
Hallo,
Wie sieht dass blos mit der Erbschaftssteuer aus, wenn einer sterben sollte und das Erbe an den Anderen gehen sollte, gibt es da neue Gesetze, die das ganze Procédere einer „normalen“ Ehe gleichstellen!?
Steuerlich ist das gleich. Ansonsten ist auch bei normalen Ehen nicht so, dass automatisch andere Verwandte grundsätzlich ausgeschlossen wären.
Grüße
Hi, nur wenn die Eltern oder ein Elternteil des kinderlos verstorbenen Lebenspartners noch leben, sind diese erbberechtigt.
Beide Lebenspartner sollten sich testamentarisch gegenseitig zu Alleinerben einsetzen.
Dann sind im oben genannten Fall, die Eltern nicht mehr Erben sondern nur noch pflichtteilsberechtigt.
MfG ramses90
Max und Moritz sollten sich auf nachfolgender Internet-Seite
die Broschüre Erben und Vererben durchlesen!
http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/broschuere…