Erbschaftssteuer

Werde als Alleinerbin eingesetzt und soll dann entsprechend dem notariell erstellten Testament unter meinen 3 Schwestern aufteilen. Die Beträge steigen jeweils über den Freibetrag hinaus. Muss ich dann trotzdem Erbschaftssteuer zahlen, obwohl ich aufteile bzw. müssen meine Schwestern Schenkungssteuer bezahlen?

Hallo!

Da müsste man sich aber fragen,warum nicht gleich die 4 Kinder zu gleichen Teilen eingesetzt wurden. 4 Freibeträge( je 400.000€) könnte man so nutzen.
Alles andere macht doch gar keinen Sinn. Und das nach notarieller Beratung ?

Soll das ein Vermächtnis sein,was die 3 Geschwister laut Testament bekommen ?

Dann würde deren Wert natürlich von der zu versteuernden Erbschaft abgezogen. Der Alleinerbe zahlt also weniger Steuer. Hat aber nur den einen Freibetrag.
Mag sein,es ist ein reines Rechenexempel,ob man so seinen Kindern überhaupt Steuern ersparen könnte gegenüber der Erstlösung,alle 4 erben gleich.
Meines Erachtens nach bleibt es nämlich genau gleich.

Wäre das ein Vermächtnis,dann fällt dafür natürlich auch Steuer an. Es ist ja vorher noch nicht versteuert worden beim Alleinerben.

Wäre das eine Schenkung, dann unter Geschwistern = sehr niedriger Freibetrag ( 20.000 €= und Steuerklasse II. Also noch ungünstiger kann man große Vermögen nicht weitergeben!

MfG
duck313

Hi,

vielen Dank duck313 für deine Antwort. Ich werde meine Mutter fragen, ob ich das Testament nochmal lesen kann und hoffe damit, mehr Klarheit zu schaffen zu können. Ich habe nämlich keine Lust, mir Ärger einzuhandeln oder unendlich viel Erbschaftssteuer zu zahlen. Meine Eltern hatten sich abgeschufftet, damit sie uns mal was hinterlassen können, aber im positiven Sinne.

Liebe Grüße
AnnyMe1

Hallo
Schwieriger Fall.
Auf jeden Fall zum Steuerberater. Der kann helfen. Noch bevor das Erbe angenommen wird. Sonst bezahlt ihr doppelt Steuer und vom Erbe bleibt nix mehr übrig.

Gruß Andreas

Hallo,

das ist etwas schwer zu verstehen, also 4 Schwestern? Sie werden als Alleinerbin eingesetzt?
Sie sollen an die 3 Schwestern was aufteilen?
Wichtig, wer ist denn gestorben ?
Wenn es sich um einen der leiblichen Eltern handelt, gibt es zunächst keine Alleinerbin, da alle Kinder einen so genannten Pflichtteilsanspruch haben, in soweit diese nicht bereits zu Lebzeiten abgefunden wurden.
Sinnvoll ist es dann, dass die zunächst nicht bedachten Erben ihren Pflichtteil dann in Höhe der zu erwartenden „Verteilung“ stellen und jeder für sich dann die Steuer ermittelt und erklärt.
Der beschriebene Fall führt dann ggfl. zu einer erhöhten Belastung bei Ihnen und im Nachgang zu einer weiteren Belastung der nicht bedachten Erben.
Sollte der Erbfall nur geplant werden, lassen Sie sich bitte beim Notar  und/oder Steuerberater beraten, sollte der Fall eingetreten sein, kann das auch nur empfohlen werden, wenn das Geld als Schenkung läuft, könnte in der Theorie jeder später trotzdem seinen Pflichtteil fordern, das sollte dann für Sie juristisch ausgeschlossen werden.
GGfl. können Sie auch genaue Werte nennen und die Zusammenhänge der Personen ggfl. genau beschreiben.

Grüße

Al

Servus,

der Steuerberater kann an den Bestimmungen aus dem Testament nichts ändern.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

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Hallo,

ich muss nochmal meine Mutter genauer fragen und ich hoffe sie lässt mir das Testament (notariell) nochmal lesen und erkundige mich dann, wie das mit der Erbschaftssteuer besser gemacht werden kann. Jedenfalls melde ich mich wieder hier im Forum.

Liebe Grüße

AnnyMe1

Hallo.

Der Fall lässt sich so nicht beantworten. Die Erbschaftsteuer ist von mehreren Faktoren abhängig. Eine Aussage lässt sich ohne genaue Fallkenntnis nicht machen.
Auch ist hier eine konkrete Rechts-/Steuerberatung unzulässig!

Bitte in jedem Fall an einen Steuerberater wenden. Wenn dieser sich des Themas annimmt und alle Belege und Auskünfte hat, kann die niedrigstmögliche Steuer erreicht werden.
Die Erbschaftsteuer ist zu kompliziert, um sie als Laie zu ermitteln oder zu beherrschen!

Grüße

Klarer Fall: Als Alleinerbe eingesetzt (testamentarisch) ist man Alleinerbe und es ist egal, wie die gesetzliche Erbfolge ist und was sich der Erblasser dabei gedacht hat oder nicht. Oft ist das ja vorher abgesprochen. Die Geschwister sind Vermächtnisnehmer. Der Erbe hat das Vermächtnis auszukehren, auf das das ErbStG anzuwenden ist. Das wird in der einheitlichen ErbSt-Erklärung auch so angesetzt. Die ErbSt wird gegen jeden Erben und Vermächtnisnehmer gesondert festgesetzt. Oft behält der Erbe die Steuer für die Vermächtnisnehmer ein und bezahlt dann alle Bescheide. Ob der Erbe für die ErbSt haftet, müsste ich nachsehen, könnte aber ein Grund für diese Handhabung sein. Eine Schenkung zwischen den Geschwistern ist das nicht, da eine entsprechende Verfügung des Erblassers vorliegt.

aufteilen?

Wichtig, wer ist denn gestorben ?
Wenn es sich um einen der leiblichen Eltern handelt, gibt es
zunächst keine Alleinerbin, da alle Kinder einen so genannten
Pflichtteilsanspruch haben, in soweit diese nicht bereits zu
Lebzeiten abgefunden wurden.

Selbstverständlich gibt es eine Alleinerbin wenn diese im Testament benannt wurde, das könnte z.B eine Lebensgefährtin sein.
Selbstverständlich kann es dann aber noch Personen geben die einen Pflichtteilsanspruch geltend machen können z.B. die Kinder oder wenn es richtig „gut“ läuft die Noch-Ehefrau.
Pflichtteil ist die Hälfte des ursprünglichen Erbes und nur in Geld zu beanspruchen, dieses aber zum Stichtag Todestag.

Krümelchen

Hallo

Ich kann mich nur dem Kommentar von catcargerry anschliessen:

Wenn testamentarisch festegelegt wurde, wie das Erbe zu verteilen ist, liegt keine Schenkung (zu Lebzeiten) vor. Es sei denn die Alleinerbin soll verschenken, in dem Fall, muesste sie aber selber eine entsprechende Verfügung gemacht haben. Dies widerum hat aber mit dem ursprünglichen Erbe nichts zu tun. Der Unterschied von Erbe und Schenkung ist eigentich nur der Fall vor, dass das Erbe nicht zu Lebzeiten gemacht werden kann.

hi annyme, egal wie´s im testament steht, wenn du mit deinen geschwistern (verwandtschaft 1.grades) teilen musst/sollst/darfst, dann zählen die "geschwister"freibeträge  (die sind gering). falls deren anteil über den freibetrag geht wird der darüber gehende anteil versteuert, ob es schenkungs- oder erbschaftsteuer ist kann ich dir jetzt nicht 100% sagen, aber es fällt auf jeden fall etwas an, sorry. google mal nach freibeträge erbschaft oder so ähnlich, da gibt s jede menge seiten, auch von finanzämtern usw. die geben ehrliche bzw. korrekte antworten! viel glück und ich hoffe, dass das testament noch lange inaktiv bleibt :smile: gruß bacco

Hallo Bacco,

das ist nicht richtig. Für die Vermächtnisnehmer, denen das Vermächtnis genauso vom Erblasser zufällt wie das Erbe dem Erben, gilt genau wie für den Erben der Freibetrag für Kinder - derzeit 400.000 €.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Liebe Millionenerbin,

für die ErbSt ist es grad egal, ob von mehreren Geschwistern einer Erbe und die übrigen Vermächtnisnehmer oder Pflichtteilsberechtigte sind, oder ob alle Geschwister Erben sind. Wenn es bloß darum geht, braucht an dem Testament überhaupt nichts geändert werden.

Die Idee, irgendein Teil des Erbes würde bei dieser Gestaltung zweimal besteuert, kannst Du getrost zu den Akten legen.

Im übrigen gibt es die Möglichkeit, einen geeigneten Teil des Vermögens bereits zu Lebzeiten schenkweise zu übertragen - für die fraglichen Freibeträge wird jeweils nur berücksichtigt, was innerhalb von zehn Jahren zugeflossen ist.

Wenn also z.B. eine Mutter ein Vermögen von zwanzig Mio € an drei Kinder zu vererben hat, kann sie ihnen alle zehn Jahre 1,2 Mio € schenken; wenn sie damit im Alter von sechzig Jahren anfängt, braucht sie nur 230 Jahre alt werden, und es fällt überhaupt keine ErbSt an.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder
- immer wieder ein bissle überrascht, wie sehr Leute an ihrem Geld hängen, die viel mehr davon haben, als sie ihr Lebtag verbrauchen können -

Hi,

erst einmal vielen Dank an alle, die mir zu meinem Problem geschrieben haben.
Meine Mutter lebt noch und sie hat mir das Testament mitgegeben, damit ich es bei einem Anwalt wg. der Erbschaftssteuer prüfen lassen kann, denn es ist nicht so einfach herauszufiltern was ihr mir alle hier so toll geschrieben habt. Fest steht jedenjalls, dass ich alleinige Erbin bin und das, was meine Schwestern dann verteilt bekommen, als Vermächnis gilt. So weit so gut. Ein paar Stellen gibt es aber noch, wo eine Schenkung wahrscheinlich wird. Aber das wird mir dann der Anwalt schon sagen und ich weiß dann zumindest was Sache ist. Ich hoffe, dass dann alle zufrieden sind und später wenig (oder gar kein) Streit entsteht.

MfG
AnnyMe1