Hallo zusammen,
ich habe durch einen SEHR weit entfernten Verwandten, der nun verstorben ist, durch das vom Nachlassgericht eröffnete Testament erfahren, dass mir dieser Verwandte sein Vermögen - Zitat: „bestehend aus Wohnhaus und meiner Wohnung samt Inhalt“ vererbt hat (seine Wohnung liegt in dem Wohnhaus).
Frage:
- Hier wird nur von Wohnhaus samt Inhalt gesprochen. Bin ich auch Erbe von evtl. vorhandenen Geldkonten auf Banken?
- Nach Erbschaftssteuergesetz bin ich ein Erbe der Steuerklasse 3 - heißt: Freibetrag von 20.000 EURO, alles was darüber hinaus geht mit 30 Prozent.
Wenn das Wohnhaus, Baujahr ca. 1900, nur noch Abrisswert hat (meine Einschätzung), das Grundstück laut Bodenrichtwerttabelle mit ca. 18.000 EURO bewertet wird, besteht für mich die Frage, ob ich wegen evtl. anfallender Erbschaftssteuer das Erbe nicht lieben ablehnen sollte. Kann mir jemand sagen, wie der Grund- und Gebäudewert für die Erbschaftssteuer berechnet wird, obwohl meines Erachtens, der Gebäudewert nur als abrissreif zu bewerten ist?
Vielen Dank im voraus für evtl. Antworten !!!