Erbschaftssteuer

wie hoch ist dieser bei Barem und bei Immobilien?

Was wird bei einer Erbschaft sonst noch abgezogen?
(Anwaltskosten beim Beantragen des ERbscheins? was noch?)

wie hoch ist dieser bei Barem und bei Immobilien?

Wenn der Wert der Erbschaft feststeht, ist es egal, was vererbt wurde. Es gelten einheitliche Sätze. Diese betragen zwischen 7% und 50% des steuerpflichtigen Erwerbs. (§ 19 ErbStG)

Was wird bei einer Erbschaft sonst noch abgezogen?
(Anwaltskosten beim Beantragen des ERbscheins? was noch?)

Schulden des Erblassers
Verbindlichkeiten aus Vermächtnissen etc.
Kosten der Bestattung
Kosten für eine angemessene Grabpflege
Alle Kosten, die unmittelbar mit der Abwicklung, Regelung oder Verteilung des Nachlasses oder der Erlangung des Erwerbs entstehen.
(§ 10 ErbStG)

die persönlichen Freibeträge nach § 16 ErbStG
der besondere Versorgungsfreibetrag für den Ehegatten und Kinder unter 27 Jahre nach § 17 ErbStG

… und eventuell noch anderes für spezifische Sachen.

MfG
Undine

Hilfe!

Wenn der Wert der Erbschaft feststeht, ist es egal, was
vererbt wurde. Es gelten einheitliche Sätze. Diese betragen
zwischen 7% und 50% des steuerpflichtigen Erwerbs. (§ 19
ErbStG)

Hilfe, die nehmen mir doch nicht die Hälfte wieder gleich weg??!

Es sind 270.000 Bares da und ein Haus im Wert von ca. 300.000 DM. Das alles wird in drei Teile geteilt.

Schulden des Erblassers

sind keine da!

Verbindlichkeiten aus Vermächtnissen etc.

ebenso!

Kosten der Bestattung

ist verständlich

Kosten für eine angemessene Grabpflege

was heißt das? bekommt einer jährlich eine bestimmte SUmme, damit er sich kümmert oder einen einmaligen Betrag?

Alle Kosten, die unmittelbar mit der Abwicklung, Regelung oder
Verteilung des Nachlasses oder der Erlangung des Erwerbs
entstehen.
(§ 10 ErbStG)

Kann ich mir kein Bild von machen, muß ich wohl abwarten, was das alles sein kann.

Danke erstmal!!

Hallo multiple Persönlichkeit *g*g

Wenn der Wert der Erbschaft feststeht, ist es egal, was
vererbt wurde. Es gelten einheitliche Sätze. Diese betragen
zwischen 7% und 50% des steuerpflichtigen Erwerbs. (§ 19
ErbStG)

Hilfe, die nehmen mir doch nicht die Hälfte wieder gleich
weg??!

Es gibt Steuerklassen! Die 50% fallen ab einem stpfl. Wert von DM 50.000.000,00 bei StKl. III (alle anderen) an.

Die Steuerklassen werden nach den persönlichen Verhältnissen des Erblassers zum Erben eingeteilt.

Es sind 270.000 Bares da und ein Haus im Wert von ca. 300.000
DM. Das alles wird in drei Teile geteilt.

Das Haus wird, zum Zwecke der Erbschaftsteuer, nach § 12 ErbStG bewertet… man staumt manchmal was da für Werte herauskommen.

Kosten für eine angemessene Grabpflege

was heißt das? bekommt einer jährlich eine bestimmte SUmme,
damit er sich kümmert oder einen einmaligen Betrag?

Erstmal das Grabdenkmal und dann die Kosten der laufenden Grabpflege mit ihrem Kapitalwert (abgezinster Barwert).

Alle Kosten, die unmittelbar mit der Abwicklung, Regelung oder
Verteilung des Nachlasses oder der Erlangung des Erwerbs
entstehen.
(§ 10 ErbStG)

Kann ich mir kein Bild von machen, muß ich wohl abwarten, was
das alles sein kann.

Z.B. die Kosten für den Steuerberater, den Du wohl dringend für die Erbschaftsteuererklärung brauchst.

MfG
Undine

wie hoch ist dieser bei Barem und bei Immobilien?

Was wird bei einer Erbschaft sonst noch abgezogen?
(Anwaltskosten beim Beantragen des ERbscheins? was noch?)

Von dem ‚Vererbten‘ wird erstmal die jeweiligen Freibeträge abgezogen.
z.B. 400.000 DM innerhalb von 10 Jahren für Kinder.

dann kommt das steuerliche, wenn dann noch was über ist.

Tschüss

Olaf

Zusatz:Erbschaftssteuer - festgesetzte Freibeträge

  1. Erbschaftssteuer und festgesetzte Freibeträge
    http://cgi.spk-marne.de/d201_001117.html

  2. Erbschaftssteuer - Hinweise auf Neuerungen und Freibeträge
    http://www.anwaltshaus-bad-nauheim.de/preview/Iterbs…

Tschüss

Olaf

Wenn Ihr drei Erben Kinder und oder Eheleute seid, dann hat JEDE PERSON einen persönlichen Freibetrag von 400.000.- DM, den er steuerfrei erben kann zuzüglich weiterer Vergünstigungen. Mit Deinem Erbe liegst Du klar darunter und brauchst Dir keine Sorgen machen. Einen GEMEINSCHAFTLICHEN (=billiger) Erbschein brauchst Du übrigens zur Kostenreduziereung nur für das Haus zu beantragen, wenn ihr das andere ohne aufteilen könnt.
KAuf Dir das Buch VERERBEN & ERBEN der Stiftung Warentest für DM 24,80 nur telefonisch zu bestellen Tel 0180 2321313 und Du erfährst alles über die Rechtslage und den GAng der Formalitäten. HAt mir als Erbe sehr gut geholfen. Viel Erfolg, Norbert