Liebe/-r Experte/-in,
Unser Vater ist 80 Jahre ,besitzt zwei Gehöfte und div Felder Wir sind zwei Söhne.Wir kennen das Testament,es ist alles geregelt.Doch was ist mit der Erbschaftssteuer werden wir da arm?Das gleiche gilt doch auch wenn er es uns vorher schenkt? Um alle Steuern und Abgaben zu umgehen,könnte er es uns doch zu einem sympolischen Preis verkaufen.Ist mein Denkansatz richtig?
leider bin ich Techniker und weder Jurist noch Steuerberater. Auch mahnen erstere sehr schnell ab wenn jemand ihre Kreise stört.
Ich glaube jdoch zu wissen das die Freibeträge sehr hoch sind. Den Gang zum Steuerberater wird das aber nicht ersparen. Eine Stunde Beratung ist im Vergleich zu den möglichen Belastungen preiswert.
es muß bei werweißwas ein Mißverständnis vorliegen: ich bin kein „Experte“ für Steuerfragen. Bitte stellen Sie Ihre Frage jemandem, der den nötigen Hintergrund dazu hat.
Ja und Nein.
Es ist möglich - Doch bedauerlicherweise haben schon ganze Generationen zuvor diesen Weg gewählt und die Finanzbehörden achten daher ganz genau darauf, ob ein „Verkauf unter Wert“ nicht alleinig deswegen gemacht wird und (potentielle) Erben (lt. überprüfbarer Erbfolge) als Käufer „auftreten“. Selbige Begründung liest man dann umgehend auf einem darauffolgenden Schenkungs- oder Erbschaftssteuerbescheid (ausgestellt aufgrund einer „Schätzung“) …und man muss beweisen, beeinspruchen, „prozessieren“, dass dem nicht so ist.
(Wichtige Anmerkung: ich bin kein Steuerrechtsexperte, aber ich höre und lese so einiges - Aktiv tätige Freiberufler des Fachgebietes werden Dir [gegen Bezahlung] sicher bessere Vorschläge machen).