Erbschaftssteuer

Hallo alle zusammen,

wie berechnet man beim erben von bebauten Grundstücken das sogenannte Ertragswertverfahren, aus dem ja dann die Erbschaftssteuer berechnet wird ?

Stimmt es, daß der Freibetrag bei Kindern des Erblassers 400.000,- und bei Enkelkindern nur 100.000,- ist ?

Vielen Dank für Eure Antworten

hi alex,

ertragswertverfahren:

„Im Ertragswertverfahren ergibt sich der Grundstückswert im Grundsatz durch Anwendung eines Vervielfältigers auf die Jahresrohmiete. Der so ermittelte Grundstückswert umfaßt den Bodenwert, den Gebäudewert sowie den Wert der Außenanlagen.“

wenn du dazu naeheres wissen willst, solltest du dir mal den besuch zum steuerberater machen, oder dir ein buechlein kaufen, das kann man nicht in 3-4 saetzen erklären…

gruss

shob

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