„Im Ertragswertverfahren ergibt sich der Grundstückswert im Grundsatz durch Anwendung eines Vervielfältigers auf die Jahresrohmiete. Der so ermittelte Grundstückswert umfaßt den Bodenwert, den Gebäudewert sowie den Wert der Außenanlagen.“
wenn du dazu naeheres wissen willst, solltest du dir mal den besuch zum steuerberater machen, oder dir ein buechlein kaufen, das kann man nicht in 3-4 saetzen erklären…
gruss
shob
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]