mich würde interessieren, wie hoch die Erbschaftssteuer in folgend gestellten Fall ist.
Die Verstorbene war mehrfach (dreimal) verheiratet. Ihr zweiter Mann war der Onkel meines Vaters.
Hört sich recht kompliziert an - ist es aber leider auch.
Ich hab im IN gelesen, dass die Erbschaftssteuer vom Verwandheitsgrad abhängig ist. Wie sieht es in diesem Fall aus? Was für ein Erbschaftssteuersatz kommt da auf mich zu?
Jedoch gilt es noch persönliche sowie sächliche Freibeträge zu berücksichtigen.
Es ist eine Steuererklärung abzugeben. Daraufhin ergeht ein Steuerbescheid, in dem die Höhe der Steuer festgestellt und die Fälligkeit der Steuer ausgewiesen wird.
erst einmal wird sich das Finanzamt an Dich wenden und eine Auflistunge des geerbten Vermögens und der vorhandenen Verbindlichkeiten verlangen (Immobilien werden im übrigen nach dem Ertragswert angesetzt), dann kommt die steuerliche Festsetzung (= Erbschaftssteuerbescheid), den kannst Du dann überprüfen (lassen). Innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Bescheides werden die Steuern fällig. Nach meiner Erfahrung dauert das auch bei einfachen Fällen relativ lange (lege die Erbschaftsstuer, mit der Du rechnest, z.B. auf einem Festgeldkonto an, dann kannst Du noch die immensen Zinsen kassieren, die es zur Zeit gibt und hast das Geld jederzeit verfügbar.
Ingeborg
…hab noch was vergessen.
Wann ist diese Erbschaftssteuer fällig? Sofort oder mit dem
Jahresausgleich?