Erbschaftssteuer

Hallo zusammen,

mich würde interessieren, wie hoch die Erbschaftssteuer in folgend gestellten Fall ist.

Die Verstorbene war mehrfach (dreimal) verheiratet. Ihr zweiter Mann war der Onkel meines Vaters.

Hört sich recht kompliziert an - ist es aber leider auch.
Ich hab im IN gelesen, dass die Erbschaftssteuer vom Verwandheitsgrad abhängig ist. Wie sieht es in diesem Fall aus? Was für ein Erbschaftssteuersatz kommt da auf mich zu?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Gruß Martin

…hab noch was vergessen.

Wann ist diese Erbschaftssteuer fällig? Sofort oder mit dem Jahresausgleich?

nochmals vielen Dank

Gruß Martin

Die Höhe der Erbschaftsteuer ist abhängig vom Verwandtschaftsgrad und von der Höhe des steuerlichen Erwerbes.

Erbschaftsteuerlich bist Du aufgrund der „vielen Ecken“ gar nicht mit der Erblasserin verwandt. Dein Erwerb fällt in Steuerklasse III (§ 15 ErbStG).

Die Steuersätze bei Steuerklasse III gliedern sich wie folgt (§ 19 ErbStG):

BIS
52.000 17%
256.000 23%
512.000 29%
5.113.000 35%
12.783.000 41%
25.565.000 47%
>25.565.000 50%

Jedoch gilt es noch persönliche sowie sächliche Freibeträge zu berücksichtigen.

Es ist eine Steuererklärung abzugeben. Daraufhin ergeht ein Steuerbescheid, in dem die Höhe der Steuer festgestellt und die Fälligkeit der Steuer ausgewiesen wird.

Hallo,

vielen Dank für die schnelle Antwort.
Das hat mir sehr weitergeholfen.

Gruß Martin

Hallo, Martin.

erst einmal wird sich das Finanzamt an Dich wenden und eine Auflistunge des geerbten Vermögens und der vorhandenen Verbindlichkeiten verlangen (Immobilien werden im übrigen nach dem Ertragswert angesetzt), dann kommt die steuerliche Festsetzung (= Erbschaftssteuerbescheid), den kannst Du dann überprüfen (lassen). Innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Bescheides werden die Steuern fällig. Nach meiner Erfahrung dauert das auch bei einfachen Fällen relativ lange (lege die Erbschaftsstuer, mit der Du rechnest, z.B. auf einem Festgeldkonto an, dann kannst Du noch die immensen Zinsen kassieren, die es zur Zeit gibt und hast das Geld jederzeit verfügbar.
Ingeborg :smile:

…hab noch was vergessen.

Wann ist diese Erbschaftssteuer fällig? Sofort oder mit dem
Jahresausgleich?

nochmals vielen Dank

Gruß Martin