Erbschaftssteuer - ?

Hallo,

angenommen, ein Erbe wird mit (Bsp.) 22000 Euro bedacht, bekommt auch ein entsprechendes Schreiben des Amtsgerichtes.
Dieser Betrag ist ja noch nicht versteuert.
Der Erbe hat Steuerklasse I.
Wieviel % Erbschaftssteuer wird dem Erbe abgezogen?
Der Erbe hat ge"googe"lt und auch beim Bundesfinanzministerium entsprechendes Material gefunden, in dem steht, dass bei einem steuerpflichtigen Erwerb (Erbschaft) bis 52000 Euro und Steuerklasse I 7% Steuern fällig wären. Ist das so korrekt? (Der Link ist http://www.bundesfinanzministerium.de/Service/Lexiko… )

Vielen Dank

Hallo!

Ein Erbe der Steuerklasse I hat zunächst (wenn keine entsprechenden Vorschenkungen in den letzten 10 Jahren vor Erwerb vorhanden sind) folgende Freibeträge:
§ 16 ErbStG:
Ehegatten 307.000 €
Kinder & Kinder verstorbener Kinder 205.000 €
Enkel, Eltern & Großeltern 51.200 €
Egal wer aus der Steuerklasse I zahlt also bei 22.000 € nichts!

Gruß, Torsten.

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Hallo,

…und wenn der Erbe kein Verwandter ist?

Gruß,
Francesco

Hallo Francesco,

besteht kein Verwanschaftsverhältnis erhält der Erwerber einen Freibetrag von 5200,- € (§ 16 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG). Der Erwerb ist nach der Steuerklasse III zu versteuern (§ 15 Abs. 1 ErbStG). Der Steuersatz beträgt abhängig von der Höhe des Erwerbs 17 bis 50% (§ 19 Abs. 1 ErbStG). Die Tabelle siehe hier: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/erbstg_1974/…

Gruß Kiese

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Hallo,

genau, dass hatte ich wohl vergessen zu erwähnen :smile: Der Erbe ist nicht verwandt mit dem Verstorbenen, der Erbe ansich hat zuvor weder eine Schenkung noch ein Erbe entgegen genommen.

Gruss

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…und wenn der Erbe kein Verwandter ist?

dann ist er in ErbschaftssteuerKlasse 3 und hat nur 5.200 EUR Freibetrag
http://www.internetratgeber-recht.de/Erbrecht/frames…

was darüber hinausgeht(bis52.000 EUR), wird mit 17% besteuert
http://www.internetratgeber-recht.de/Erbrecht/frames…

Enger „verwandt“ werden kann man durch Heirat oder Adoption.

Gruß,
Jochen

Hallo,

genau, dass hatte ich wohl vergessen zu erwähnen :smile: Der Erbe
ist nicht verwandt mit dem Verstorbenen, der Erbe ansich hat
zuvor weder eine Schenkung noch ein Erbe entgegen genommen.

Dann ist der Erbe aber in Steuerklasse III. Die Steuerklassen der Erbschaftssteuer haben rein garnichts mit den Steuerklassen der Lohnsteuerkarte zu tun.

Stpfl. Erwerb 22.000€

  • Freibetrag Stkl. III 5.200 €
    = 16.800 €
    Steuersatz Stkl. III bei 16.800 € = 17% --> 2.856 €