Hallo Zusammen,
ein Begünstigter einer Direktversicherung und hat aufgrund eines Todesfalles geerbt. Von diesem Erbe muss er Aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) von 2004, 16% der geerbten Summe an die Krankenkasse bezahlen.
Das Finanzamt verlangt jedoch auf die volle Auszahlungssumme die Erbschaftssteuer. Damit muss er quasi auf seinen Aufwand an die Krankenkasse Steuern bezahlen. Ist das rechtens?
Hier ein Zahlenbeispiel:
Erbe aus Direktversicherung 100.000
Zahlung an die Krankenkasse: 15.000
Finanzamt rechnet:
100.000-20.000 (Freibetrag) = 80.000
demnach 80.000*30%=24.000 Erbschaftssteuer
Meine Rechnug:
100.000-15.000(Krankenkasse)-20.000(Freibetrag)=65.000
demnach 65.000*30%=19.500 Erbschaftssteuer.
Danke schon mal für die Antworten
Gruß Olli