Guten Morgen an alle,
jemand hat 1992 eine Lebensversicherung abgeschlossen und im Todesfall für die Auszahlung die Neffen eingetragen. Müssen diese darauf Erbschaftssteuer zahlen? Wie verhält es sich, wenn die Eltern, Geschwister oder der nichteheliche Partner eingetragen sind?
Einen schönen Tag für alle wünscht
Angela
Hallo,
die Lebensversicherung zahlt die abgesicherte Summe ohne Abzug an die/den berechtigten Empfänger aus.
Gleichzeitig erfolgt Meldung an die Finanzbehörden.
Ob dann eine Steuer anfällt hängt massgeblich vom Auszahlungsbetrag (Höhe) und Verwandtschaftsgrad ab.
Dat ganze ist im Erbschaftssteuergesetz geregelt.
http://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/index…
Empfehle die §§ 15 und 16
Gruß J.K.
Hallo,
die Lebensversicherung zahlt die abgesicherte Summe ohne Abzug
an die/den berechtigten Empfänger aus.
Gleichzeitig erfolgt Meldung an die Finanzbehörden.
Ob dann eine Steuer anfällt hängt massgeblich vom
Auszahlungsbetrag (Höhe) und Verwandtschaftsgrad ab.
Dat ganze ist im Erbschaftssteuergesetz geregelt.
http://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/index…
Hi,
ergänzend:
http://www.finanztip.de/recht/erbrecht/erbsch5a.htm
Gruß
Tina
Guten Morgen, Angela
jemand hat 1992 eine Lebensversicherung abgeschlossen und im
Todesfall für die Auszahlung die Neffen eingetragen. Müssen
diese darauf Erbschaftssteuer zahlen? Wie verhält es sich,
wenn die Eltern, Geschwister oder der nichteheliche Partner
eingetragen sind?
Entscheidend für die Erbschaftsteuerpflicht ist nicht, wer der Begünstigte war, sondern wer Versicherungsnehmer war - wer also die laufenden Beiträge bezahlt hat. Nur diese Person - in der Regel, aber nicht notwendigerweise ist sie identisch mit der versicherten Person - muss auf Auszahlungen keine Erbschaftsteuer bezahlen, jeder andere schon (Überschreiten der Freibeträge vorausgesetzt).
Gruß
smalbop
Hallo,
…für die Auszahlung die Neffen eingetragen.
Entscheidend für die Erbschaftsteuerpflicht ist nicht, wer der
Begünstigte war, sondern wer Versicherungsnehmer war - wer
also die laufenden Beiträge bezahlt hat.
ah so. hier:
http://www.focus.de/finanzen/steuern/erbschaftsteuer…
steht das aber doch ein wenig anders. Solltest Du denen Deine Meinung dann nicht vielleicht mal mitteilen?
Gruß
kb
http://www.focus.de/finanzen/steuern/erbschaftsteuer…
steht das aber doch ein wenig anders. Solltest Du denen Deine
Meinung dann nicht vielleicht mal mitteilen?
Nicht nötig, im Focus steht bei auch nur halbwegs sorgfältiger Lektüre beider Texte exakt das, was ich auch geschrieben habe:
Keine Steuern zahlt der Begünstigte, der selbst die Beiträge entrichtet hat. Dann kann er auch das Leben eines anderen versichert haben.
Andere Konstellationen führen bei Überschreitung der Freibeträge zu Erbschaftsteuern.
Gruß
s.