Der A erbt ein Aktiendepot im Wert von 200000 Euro. Dafür errechnet er 50000 Euro Erbschaftssteuer.
Monate später beabsichtigt A das Depot aufzulösen. Die Aktien wurden vom Erblasser 15 Jahre zuvor gekauft.
Muss A jetzt zusätzlich zur Erbschaftssteuer noch Steuer auf den Gewinn der Aktien entrichten. Wenn ja, kann er diese „Abgeltungs“?-Steuer bei der Erbschaftssteuer geltend machen?
Hallo!
rechne mal lieber mit 54.000 € Steuer ( Steuerkl. III, Freibetrag 20.000 €). oder nicht ?
Die Steuer wird nach der Höhe der Erbschaft(Erbschaftswert) am Todestag des Erblassers berechnet.
Egal ob Aktien bei späterem Verkauf mehr oder weniger wert sein sollten. So auch bei Immobilien, Verkehrswert am Stichtag. Ob man den Wert mal erlösen wird ist leider egal.
Eins ist Erbschaftssteuer, die ist erledigt. Da kann man nur Erbschulden abziehen.
Das andere wäre Einkommensteuer.
Und da kenne ich mich mit Aktien nicht so aus. Dividenden müssen als Einnahme versteuert werden, aber nicht der Erlös beim Verkauf.
Ist doch wie bei Erbschaft eines Sparbuches.
Man versteuert dann die Zinsen(wenn man Sparanlage behalten will), aber nicht die Sparsumme.
MfG
duck313
Vielen Dank soweit.
Der Unterschied zum Sparbuch besteht auch noch darin, dass der Erblasser bestimmt nicht nur Dividendengewinne gemacht hat, sondern die Aktien, sagen wir mal, für nur 100.000 Euro gekauft hat, sodass hier auch noch ein Gewinn von 100.000 Euro entstanden sind.
Ist die Steuer auf diesen Gewinn mit der Erbschaftssteuer abgegolten oder kommt diese bei Auflösung des Depots noch hinzu?
danke im Voraus
Eismann
Hallo!
Das ist aber etwas ganz anders als Du angefragt hast.
Wer machte denn den möglichen Gewinn aus Kauf und Verkauf, wer nahm Dividenden ein ?
Der Erblasser. Der musste es doch ggf. auch selbst in seiner Steuererklärung angeben und versteuern. Wehe wenn nicht, dann und nur dann kann das auf den Erben hinzukommen, also Erbschulden. Denn er haftet ja für alle Altschulden des Erblassers, auch beim Finanzamt.
Der Erbe hat normalerweise also damit nichts zu tun. Er zahlt nur Steuern auf den reinen Wert zum Todestag.
Vorher zahlte der Erblasser möglicherweise Steuern auf Erlöse. Nach Erbfall wird dieses Vermögen übertragen und ab nun zahlt der Erbe eigene Steuern auf NEUE Einnahmen aus dem Erbe.
Also auf neue Zinsen, neue Dividenden.
Auf reine Depotauflösung nichts.
MfG
duck313
Der A erbt ein Aktiendepot im Wert von 200000 Euro.
Monate später beabsichtigt A das Depot aufzulösen. Die Aktien
wurden vom Erblasser 15 Jahre zuvor gekauft.
Nach der sogenannten Fußstapfentheorie ist der Erbe Rechtsnachfolger des Erblassers, der Erbe wird also so behandelt, als ob der Erblasser die Aktien verkauft.
Da die Aktien vor 2009 erworben wurden, gilt noch die Altregelung mit einer Behaltensfrist von mind. 1 Jahr, um steuerfreien Verkauf zu gewähren.
Muß A jetzt zusätzlich zur Erbschaftssteuer noch Steuer auf
den Gewinn der Aktien entrichten.
Nein.
Wenn ja, kann er diese
„Abgeltungs“?-Steuer bei der Erbschaftssteuer geltend machen?
Nein, wenn sie anfallen würde, dann wäre sie ja nach dem Erwerb des Erbes entstanden und hätte mit dem Erbe an sich nichts zu tun. Somit wäre sie bei der Erbschaftsteuer nicht abziehbar.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald