Liebe Fiskalexperten,
folgender Fall: Ein Erblasser (Ausland, nicht-EU) begünstigt im Testament seinen in Deutschland lebenden Bruder. Erbschaftsteuern fallen nur im Inland an, im Land des Erblassers gibt es diese Steuer nicht. Der Erbe möchte einen Teil der Zuwendung an seine Kinder weiterleiten.
Frage: Kann der Erbe wirksam und zugunsten seiner Kinder auf Teile der Zuwendung verzichten, sodass die Kinder selbst ihre Freibeträge nutzen können? Oder sind es zwingend zwei getrennte Vorgänge Erbschaft und Schenkung, sodass der Erbe (Bruder) für die gesamte Zuwendung steuerpflichtig ist?
Beste Grüße aus Westfalen
oscar.