Erbschaftssteuer bei Zuwendungsverzicht zugunsten eines Dritten

Liebe Fiskalexperten,

folgender Fall: Ein Erblasser (Ausland, nicht-EU) begünstigt im Testament seinen in Deutschland lebenden Bruder. Erbschaftsteuern fallen nur im Inland an, im Land des Erblassers gibt es diese Steuer nicht. Der Erbe möchte einen Teil der Zuwendung an seine Kinder weiterleiten.

Frage: Kann der Erbe wirksam und zugunsten seiner Kinder auf Teile der Zuwendung verzichten, sodass die Kinder selbst ihre Freibeträge nutzen können? Oder sind es zwingend zwei getrennte Vorgänge Erbschaft und Schenkung, sodass der Erbe (Bruder) für die gesamte Zuwendung steuerpflichtig ist?

Beste Grüße aus Westfalen
oscar.

Hallo!

Das geht so nicht, das wären 2 Vorgänge.
1 Erbschaft = 1 Freibetrag, der ist bei Brüdern aber mickrig, wie bei Nichtverwandten 20.000 € allerdings ist die Steuerklasse günstiger als bei Nichtverwandten.

das muss der Erbe voll versteuern.

Was er danach damit macht wäre der 2. Fall, Schenkung, hier könnten bei Kindern die hohen Freibeträge von 400.000 € greifen.

Aber im genannten Fall wohl sinnlos.

MfG
duck313

Ach so, noch eins.

Wenn die Kinder als Erben für den Bruder nachrücken könnten (das hängt vom Testament und wohl auch vom Erbrecht im Ausland ab !) dann könnten die Kinder (Neffen) jeder 20.000 € Freibetrag geltend machen. Da würde man also etwas Steuern sparen.

Der eigentliche Erbe Bruder müsste Erbschaft ausschlagen( 6 Wochenfrist).

MfG
duck313

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Danke für die gute Antwort!

Viele Grüße
oscar.