Hallo,
gestern habe ich im letzten Focus einen Bericht ueber das zu
erwartende Erbschaftssteuerrecht gelesen. Leider laesst der
Artikel zu diesem Thema einige m.E. interessante
Grundsatzfragen offen.
Man sollte auch nicht unbedingt auf den Focus rekurrieren, wenn man sich zu dem Thema umfassend informieren will 
Wie kommt das Finanzamt ueberhaupt zu einem Wert einer
Immobilie zur Erbschaftssteuerermittlung? Schaetzung?
Durchschnittswerte? Bodenrichtwert?
Momentan ist man in Sachen Erbschaftsteuer und deren Reform ja wieder weiter auseinander. Bedauerlich ist auch, dass im Zuge der Diskussion über die Vererbung von Betriebsvermögen die künftige Belastung von Eigenheimbesitzern untergeht.
War anfangs noch die Rede davon, dass sich viele Eigenheimbesitzer besser stellen würden, sofern sie auf Kinder und Ehepartner vererben, scheint sich dieses Argument mehr und mehr zu verflüchtigen. Führende Steuerrechtler erwarten hier einen Ansturm auf die Gerichte und in letzter Konsequenz das BVerfG.
Für Zwecke der Erbschaftsteuer und der Feststellung deren Bemessungsgrundlage wird auf das sog. Bewertungsgesetz Bezug genommen. Dieses wird auch im Zuge der Erbschaftsteuerreform überarbeitet.
Zukünftig soll der Grundbesitz mit seinem Verkehrswert zur Besteuerung herangezogen werden. Hintergrund hierzu ist ein Urteil des BVerfG, welches eine Ungleichbehandlung von Vermögen festgestellt hat. Diese kam dadurch zustande, dass z.B. Wertpapiere zu Markt- bzw. Verkehrswerten erfasst werden, wohingegen nach dem alten ErbStR für Immobilien ein Wertansatz folgte, der den „wahren Wert“ deutlich unterschritt. Hierzu wurde der Gleichheitsgrundsatz in der Weise ausgelegt, dass es eine solche unterschiedliche Bewertung nicht rechtens sei.
Allerdings wurde dabei bewusst ausgegrenzt, dass sich z.B. Wertpapiere und Immobilien in ihrer Handhabung deutlich unterscheiden und damit auch vollkommen andere Risiken verbunden sind. Wie dem auch sei, es ist nun mal so entschieden worden.
Damit werden auch nahezu alle von Dir genannten Punkte radikal ausgeblendet. Allerdings bleibt offen, wie sich die Lage verhält, wenn das Gesetz in Kraft ist und die ersten Klagen formuliert werden.
Diejenigen die in Grimma wohnen werden sich in Sachen Vererbung allerdings leichter tun als jene, die in München-Grünwald etwas weiterzugeben haben. Das die Erbengeneration dabei u.U. gar nichts dafür kann, dass der eine Vorfahre in Grimma ein Häuschen gekauft oder gebaut hat und der andere im noblen Münchner-Stadtteil, ist persönliches Pech. Sicherlich ist die Leistungsfähigkeit dadurch verändert, in München sicher höher. Gleichwohl nützt diese Gedanke dann nichts, wenn die Leistungsfähigkeit nur „praktisch“ umgesetzt werden kann, wenn man sein Dach über dem Kopf veräußert. Der Münchner würde garantiert keinen adäquaten Ersatz bekommen (für die Verkaufssumme abzüglich der Erbschaftsteuer).
VG
Sebastian