Sehr geehrtes Forum!
Angenommen, ein Mensch verstirbt Anfang Oktober 2008 in Deutschland, hat auch seinen Wohnsitz dort und hat in seinem Nachlass mehrere Erben prozentual bedacht.
Einer dieser Erben, ein Neffe des Verstorbenen, hat jedoch seit Januar 2008 seinen Wohnsitz im Ausland.
Meine Fragen:
Wie hoch ist der Steuerfreibetrag fuer Erben mit Wohnsitz im Ausland?
Wie hoch ist derzeit der Steuersatz fuer diesen Neffen?
Im Internet finden sich wegen der bevorstehenden Steuerreform verschiedene Angaben bezueglich dieser Werte und es ist fuer mich als Laien schwer, dies richtig einzuordnen. Wann soll denn das neue Recht in Kraft treten?
Herzichen Dank!
Bob
Hallo!
Einer dieser Erben, ein Neffe des Verstorbenen, hat jedoch
seit Januar 2008 seinen Wohnsitz im Ausland.
=> egal, da der verstorbene in deutschland gelebt hat. damit ist der erbanfall - so nennt man das - steuerpflichtig in deutschland.
Meine Fragen:
Wie hoch ist der Steuerfreibetrag fuer Erben mit Wohnsitz im
Ausland?
=> 10.300 €, unabhängig davon, wo er lebt, weil hier in deutschland steuerpflichtig. je nachdem was vererbt wird, können noch weitere freibeträge dazukommen.
Wie hoch ist derzeit der Steuersatz fuer diesen Neffen?
=> kommt darauf an wie hoch der steuerpflichtige erwerb ist, auf jeden fall der steuersatz für steuerklasse 3
Wann soll denn das neue Recht in Kraft treten?
=> ab dem 1.1.2009, denn das derzeitige recht hat in dem sinne noch gültigkeit
Viele Grüße
e
Hallo!
Erst mal herzlichen Dank fuer Ihre Antwort!
Ich habe auf einer Website gelesen, dass Personen mit Wohnsitz im Ausland in Deutschland nur bedingt (nicht unbeschraenkt) steuerpflichtig sind und daher nur einen Freibetrag von 1100 Euro „geniessen“.
Ist das richtig??
Gruss
Bob
Wie hoch ist der Steuerfreibetrag fuer Erben mit Wohnsitz im
Ausland?
=> 10.300 €, unabhängig davon, wo er lebt, weil hier in
deutschland steuerpflichtig. je nachdem was vererbt wird,
können noch weitere freibeträge dazukommen.
Ich habe auf einer Website gelesen, dass Personen mit Wohnsitz
im Ausland in Deutschland nur bedingt (nicht unbeschraenkt)
steuerpflichtig sind und daher nur einen Freibetrag von 1100
Euro „geniessen“.
Ist das richtig??
Nicht in diesem fiktiven Fall! Wenn entweder der Verstorbene ODER der Erbe im Inland gelebt haben/ leben, dann ist das ganze unbeschränkt steuerpflichtig. selbst wenn beide nun im ausland gelebt hätten, wäre es trotzdem unbeschränkt steuerpflichtig, da der neffe noch nicht länger als 5 jahre im ausland lebt.
Siehe dazu § 2 Abs. 1 ErbStG
http://www.steuerlinks.de/gesetz/erbstg/par2.html
wenn nur beschränkt steuerpflichtig, dann wird nur das „inländische“ vermögen versteuert. die freibeträge bleiben me gleich.
Hallo!
Herzlichen Dank fur die ausfuehrliche Antwort! Sie haben mir sehr weitergeholfen!
Ich wuensche noch ein schoenes Wochenende!
Viele Gruesse aus Neuseeland
)
Bob
off topic
Hallo Bob,
gern geschehen!
Selbst ein schönes Wochenende und viele Grüße nach Neuseeland!
e