Erbschaftssteuer / Freibetrag

Hallo,
als erbendes Kind soll man nach kommendem Erbschaftssteuerrecht einen Freibetrag von € 400.000 für einen Zeitraum von 10 Jahren bekommen.
Bezieht sich dieser Freibetrag nur auf eine Erbschaft ?
Sprich : Versterben innerhalb dieser 10 Jahre beide vererbenden Elternteile mit jeweils €400.000 Erbe für das Kind (also in Summe € 800.000), bleibt es dann bei einem Freibetrag von insgesamt nur €400.000 ?
Oder gibt dann 2 x €400.000 Freibetrag innerhalb von 10 Jahren ?
Gruß
Karl

Hallo Karl,

Bezieht sich dieser Freibetrag nur auf eine Erbschaft ?

Nein, dieser Betrag gilt immer gegenüber dem Erblasser.

Sprich : Versterben innerhalb dieser 10 Jahre beide
vererbenden Elternteile mit jeweils €400.000 Erbe für das Kind
(also in Summe € 800.000), bleibt es dann bei einem Freibetrag
von insgesamt nur €400.000 ?

Nein, das Kind hat sowohl gegenüber der Mutter als auch dem Vater jeweils einen Freibetrag i.H.v. dann wohl 400.000 Euro - also immer gegenüber dem jeweiligen Erblasser. Das ist u.a. auch der Grund, warum viele kurz vor Schluss über eine Kettenschenkung nachdenken, diese dann aber oftmals nicht durch das FA anerkannt wird, weil gewisse „Spielregeln“ nicht eingehalten wurden.

Im Gesetz heisst es:

Mehrere innerhalb von zehn Jahren von derselben Person anfallende Vermögensvorteile werden in der Weise zusammengerechnet, daß dem letzten Erwerb die früheren Erwerbe nach ihrem früheren Wert zugerechnet werden.

Oder gibt dann 2 x €400.000 Freibetrag innerhalb von 10 Jahren

Ja, allerdings muss es dafür auch zwei Erblasser geben. Wenn nur der Vater rechtliche gesehen die Erbmasse „besitzt“, kann der Freibetrag der Mutter dafür nicht aktiviert werden.

VG
Sebastian