Erbschaftssteuer für ein Wohnhaus Wohnwirtschaftliche Verwendung

Hallo, das Netz kann sich nicht entscheiden. Es gibt verschiedene Aussagen dazu. Gibt es irgendwo eine gesetzliche Grundlage, dass Erbschaftssteuer, in sofern Sie für ein geerbtes Wohnhaus anfällt, eine wohnwirtschaftliche Verwendung darstellt und somit über einen Bausparvertrag finanziert werden könnte? Danke für Tipps. Bausparkassengesetz ist nicht eindeutig.

Hallo rainbow2000,
vermutlich hat man dich mit diversen Aussagen mehr verwirrt als dir geholfen.
In der Regel ist es der Bausparkasse erst mal egal, was du mit dem Geld anstellst. Wenn du es dazu verwendest um Erbschaftssteuer zu bezahlen, dann ist es eben so.
Folgende Varianten bieten sich an: einen vorfinanzierten Bausparvertrag abschließen oder ein Blankodarlehen aufnehmen. Beides hat so seine Vor-, und Nachteile. Ohne alle Einzelheiten zu kennen, kann man hierzu nicht sagen, welche Variante in deinem Fall die bessere ist.

Das wichtigste aber ist auf jeden Fall:
wenn du nicht Einnahmen (Lohn/Gehalt/Mieten etc.) in einer Höhe nachweisen kannst die ausreichen um das Darlehen zu bedienen und dir trotzdem Luft zum lassen (sog. Kapitaldienstfähigkeit), bekommst du nirgends Geld. Es reicht nicht aus eine Immobilie als Sicherheit zu haben auf die man eine Grundschuld eintragen lassen könnte. Wenn du ein Darlehen aufnimmst, sind Einnahmen immer unerlässlich. Egal ob du zu einer Bausparkasse oder zu einer Bank gehst.
Grüße
Jorma

1 Like