Erbschaftssteuer; Landwirt. Betrieb

Hallo zusammen,

ich habe einmal einige Fragen zu einem frei konstruierten Fall.

Nehmen wir mal an, dass eine Person A einen landwirtschaftlichen Betrieb führt und verstirbt. Ein Testament soll in diesem Fall nicht vorliegen.
Nun stellt sich die Frage nach dem Erbe. Der landwirtschaftliche Betrieb unterliegt nicht der Höfeordnung, so dass das Erbe nach BGB erfolgt. Der Großteil des Vermögens inkl. der Gebäude und Grundstücke wird im Betriebsvermögen geführt.

Wenn nun ein solches Erbe geregelt werden muss, soll das Aufdecken stiller Reserven vermieden werden, damit keine Steuern fällig werden.
Die Frau von Person A und zwei Kinder könnten in diesem Fall als weitere Beteiligte auftreten.

Würde es reichen, wenn die Kinder auf ihr Erbe verzichten und der landwirtschaftliche Betrieb vollständig auf die Frau von Person A übergeht? Die Frage, die ich mir stelle, ist, ob dies eine Art Schenkungssteuer zur Folge hätte, weil der mögl. Erbteil der Kinder ja unentgeltich weiter gegeben wird?!

Ich hoffe ihr könnt mich ein wenig erleuchten. Gäbe es auch andere Lösungsmöglichkeiten?

MfG Boerdi

Hallo!

Gesetzliche Erben sollen also Frau und 2 Kinder sein.
Das mindert doch schon die Erbschaftssteuer beträchtlich,weil Frau und 2 Kinder zusammen Freibeträge von 1.300.000 € haben, Frau allein aber nur 500.000 €.

Was für einen Sinn sollte es da machen,die Kinder schlagen Erbschaft aus ?
Und dann erbt ja nicht automatisch die Frau den Kinderanteil.
Dann kommt die Erblinie des Verstorbenen,also dessen Eltern,Großeltern und Geschwister zu Zuge.
Der Erbverzicht der Kinder wäre deshalb(auch sonst) keine Schenkung zugunsten der Mutter.

mfG
duck313

Und dann erbt ja nicht automatisch die Frau den Kinderanteil.
Dann kommt die Erblinie des Verstorbenen,also dessen
Eltern,Großeltern und Geschwister zu Zuge.

wieso das denn ? wenn die Kinder verzichten ist das eben so als gäbe es keine Kinder.
Dann erbt der Ehegatte allein