Vielleicht kann hier geholfen werden - eventuell auch durch verschieben in den richtigen Bereich:
Folgendes Problem: Erblasser verstirbt 2009. Erben sind Ehegatte und vier Kinder (jeweils 18,75% Erbteil). Vererbt wurde ein Grundstücksanteil im europäischen Ausland und ein Gewerbebetrieb in D. Jetzt soll zunächst eines der Kinder ausbezahlt werden. In den letzten Jahren hat sich der Wert des Betriebs (lt. Steuerberater) auf ca 4 Mio Euro eingependelt, die Kinder haben jeweils ein Eigenkapitalkonto von etwa ca. 200 T€ (leichte Unterschiede durch andere Steuerklassen bedingt).
Wenn jetzt ein Anteil auf die verbleibenden Erben übergeht (den anderen Erben anwächst), und der ausscheidende Erbe eine Abfindung erhält, wie hoch sind die Steuern? Fällt Erbschaftssteuer und/oder Ertragssteuer überhaupt an? Wie ist der Erbschafts-Freibetrag anzuwenden, und die Freistellung von Steuern bei Fortführung des Betriebs über 5 Jahre (Betrieb hat unter 20 Mitarbieter)?
Es soll wie folgt abgefunden werden:
Betriebsanteil 750.000 €
Eigenkapital 200.000 €
Anteil Auslandsgrundstück 50.000 €
nicht ausbezahlte Gelder aus Mitarbeit in der Firma 100.000 €
Gesamt also (pauschal) 1.000.000 € (entgegen rechnerisch 1,1 Mio€)
Wenn hierbei von einem Freibetrag von 400.000 € ausgegangen werden kann, was müsste dann überhaupt versteuert werden? Der Betriebsanteil wird um 85% gemindert, also mit 112.500 € zu bewerten sein. Das Eigenkapital ist bereits versteuertes Geld, sollte also nicht weiter berücksichtigt werden (Eigenkapital mit Fremdkapitalcharakter).
Wie verhält es sich mit den ncht ausgezahlten Geldern für Mitarbeit, und das Auslandsgrundstück? Selbst wenn diese voll angerechnet werden, bleibt die Gesamtsumme unter dem Freibetrag von 400.000 €, und damit Steuerferei?
Ändert sich etwas, wenn der Abfindungsbetrag nicht auf einmal, sondern in monatlichen Raten gezahlt wird, sondern über 8 Jahre verteilt?
Ist es wichtig konkret die Posten mit deren Wert anzugeben, da das Finanzamt ja eine Kopie des Vertrags erhält?
Vielen Dank für Eure Hilfe…
Frundliche Grüße