Hallo,
folgender Fall: eine Person, verheiratet und mit Kinder sowie einem noch lebendem Elternteil stirbt.
Ehegatte und Kinder erben, soweit ist alles klar.
Das noch lebende Elternteil möchte nun ein Testament machen und ist unsicher, welche Steuerfreibeträge für die Kinder und den Ehegatten des verstorbenen Kindes gelten.
Wäre das Elternteil vor dem Kind gestorben, wäre es einfach, die Freibeträge klar, gerade auch das Schwiegerkind könnte mit Freubetrag vom Ehegatten erben.
Wie sieht es aber in diesem Fall aus?
Gelten für die Enkelkinder und das Schwiegerkind des Elternteils andere Freibeträge als sonst, weil eben der „Zwischenerbe“ vorzeitig verstorben ist?
Vielen Dank im Voraus, Paran