Erbschaftssteuer und Nacherben

Hallo,

folgender Fall: eine Person, verheiratet und mit Kinder sowie einem noch lebendem Elternteil stirbt.
Ehegatte und Kinder erben, soweit ist alles klar.
Das noch lebende Elternteil möchte nun ein Testament machen und ist unsicher, welche Steuerfreibeträge für die Kinder und den Ehegatten des verstorbenen Kindes gelten.

Wäre das Elternteil vor dem Kind gestorben, wäre es einfach, die Freibeträge klar, gerade auch das Schwiegerkind könnte mit Freubetrag vom Ehegatten erben.

Wie sieht es aber in diesem Fall aus?
Gelten für die Enkelkinder und das Schwiegerkind des Elternteils andere Freibeträge als sonst, weil eben der „Zwischenerbe“ vorzeitig verstorben ist?

Vielen Dank im Voraus, Paran

Hallo!

Hier wäre die Freibetragstabelle: http://www.immobilien01.de/erbschaftssteuer-freibetr…

Für Enkel gibt’s 2 Freibeträge. 400.000 und 200.000 €.

Wenn die Eltern des Enkels noch leben, dann 200.000 €. Sind die bereits tot, dann der höhere Freibetrag(sie treten sozusagen in das Erbe des verstorbenen Elternteils ein).

Schwiegersohn/-tochter hat m.E. nur den geringstmöglichen Freibetrag der Steuerklasse II und III von 20.000 €.

MfG
duck313