Hallo… ich habe folgende frage:
Person a hat vor 4 jahren vorzeitig eine schenkung aus seinem erbteil erhalten (Höhe: 8000Euro). Im Jahr 2007 auf grund des todesfalls das resterbe von 3000Euro. Wir gehen von einem entfernten Verwandschaftsgrad aus.
Das ergibt ein gesamterbe von 11000Euro. Laut neuem Erschaftssteuerrecht liegt der betrag unter dem freibetrag von 20000Euro und müsste nicht versteuert werden.
Geht man nach dem alten recht, so müssten 5.800Euro mit 17% besteuert werden.
Ist in diesem beispiel eventuell auch eine splittung in neuem und alten recht möglich? Beispielsweise die schenkung per altem und die erbschaft per neuem?
Ich wäre dankbar für antwortszenarien und beispiele.
Vielen dank und mfg…
Einen guten rutsch ins neue jahr!
Hi,
Person a hat vor 4 jahren vorzeitig eine schenkung aus seinem
erbteil erhalten (Höhe: 8000Euro). Im Jahr 2007 auf grund des
todesfalls das resterbe von 3000Euro. Wir gehen von einem
entfernten Verwandschaftsgrad aus.
Das ergibt ein gesamterbe von 11000Euro. Laut neuem
Erschaftssteuerrecht liegt der betrag unter dem freibetrag von
20000Euro und müsste nicht versteuert werden.
Geht man nach dem alten recht, so müssten 5.800Euro mit 17%
besteuert werden.
Ist in diesem beispiel eventuell auch eine splittung in neuem
und alten recht möglich?
Die Schenkung ist doch schon tatsächlich erfolgt, also wird sie nach altem Steuerrecht versteuert.
Beispielsweise die schenkung per
altem und die erbschaft per neuem?
und der Todesfall ist auch schon eingetreten, also 2007. Da sieht die Neuregelung ein Wahlrecht vor: Bei einem Erwerb von Todes wegen ab dem 1.1.2007 bis zum Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Regelungen, kann der Erwerber beantragen, dass die Besteuerung schon nach den neuen gesetzlichen Regelungen erfolgen soll.
Wie die Schenkung aber angerechnet wird, ist noch nicht explizit geregelt. Die steuerliche Neuregelung ist noch _nicht_ verabschiedet. Also ist das eher Kaffeesatzlesen…
Schöne Grüße
C.
Ich wäre dankbar für antwortszenarien und beispiele.
Vielen dank und mfg…
Einen guten rutsch ins neue jahr!