Erbschaftssteuer wann fällig

Guten Tag,

Wann ist eine Erbschaftssteuer fällig, muß der Erbe sich beim Finanzamt melden, oder „meldet“ sich das Finanzamt?

Der Fall: Neffe erbt um die 30.000 Euro, soviel ich weiß sind 20.000 Euro steuerfrei, für den Rest ist eine Erbschaftssteuer fällig.

Die Bank hat das Geld schon ausgezahlt und dies bestimmt auch dem Finanzamt gemeldet.

Muß nun der Neffe von sich aus noch etwas unternehmen, oder kommt das Finanzamt auf ihn zu. Wenn ja, wie lange kann es dauern, bis sie sich melden?

Vielen Dank schon mal im Voraus für die Antworten.

Grüße

Der Erbe hat eine Meldepflicht, er muss die Erbschaft innerhalb von 3 Monaten dem FA melden.

Der Erbe hat eine Meldepflicht, er muss die Erbschaft
innerhalb von 3 Monaten dem FA melden.

Wenn es ein notarielles Testament gibt, muß der Erbe sich nur zurücklehnen und abwarten, bis das FA sich bei ihm meldet.

Gruß Gudrun

Wenn es ein notarielles Testament gibt, muß der Erbe sich nur
zurücklehnen und abwarten, bis das FA sich bei ihm meldet.

Ebenso, wenn ein handgeschriebenes Testament beim Nachlassgericht abgeliefert wird.

Das Nachlassgericht schickt dann auch erst mal einen Fragebogen, in dem der Wert des Nachlasses erfasst wird, und der wird wohl als Kopie an das FA weitergereicht.

Gruß JK

Hi, das kann er zwar machen aber grundsätzlich ist richtig was Clematis schrieb!
Es ist zwar so, dass, Banken, Gerichte, Notare u. bei Versicherungsnehmern auch Versicherungen den Erbfall dem Finanzamt melden müssen, das entbindet den Erben aber nicht, den Erbfall binnen 3 Monaten ebenfalls dem Finanzamt zu melden.
MfG ramses90.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Der Erbe hat eine Meldepflicht, er muss die Erbschaft
innerhalb von 3 Monaten dem FA melden.

Wenn es ein notarielles Testament gibt, muß der Erbe sich nur
zurücklehnen und abwarten, bis das FA sich bei ihm meldet.

Hi, das kann er zwar machen aber grundsätzlich ist richtig was
Clematis schrieb!

Nein, das ist grundsätzlich nicht richtig. Clematis schrieb „Der Erbe hat …, er muss…“

Bei einem notariellen Testament erfüllt der Notar von Amts wegen die Meldepflicht für den/die Erben.

Es ist zwar so, dass, Banken, Gerichte, Notare u. bei
Versicherungsnehmern auch Versicherungen den Erbfall dem
Finanzamt melden müssen,

Banken und Versicherungen melden, sobald sie vom Todesfall Kenntnis haben.

das entbindet den Erben aber nicht,
den Erbfall binnen 3 Monaten ebenfalls dem Finanzamt zu
melden.

Das stimmt nicht. Siehe oben. Einmal melden durch den Notar genügt.

Gruß Gudrun

§ 30 ErbStG
Hi !

Zur Frage, wer wann was wem anzuzeigen hat, sollte es reichen, einfach auf die Gesetzesstelle zu verweisen. Jeder kann dann für seinen Einzelfall entscheiden, was da zutrifft.

http://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/__30.html

Es muss jeder Absatz in dieser Vorschrift gelesen werden, da die nachfolgenden Absätze meist Ergänzungen oder Besonderheiten zu den vorherigen Absätzen darstellen.

BARUL76

.

Hier war aber eindeutig die Rede von Bargeld, und nicht von „Gericht“, „Notar“ oder sonstwas.

Hi Barul 76,

Zur Frage, wer wann was wem anzuzeigen hat, sollte es reichen,
einfach auf die Gesetzesstelle zu verweisen. Jeder kann dann
für seinen Einzelfall entscheiden, was da zutrifft.

http://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/__30.html

Es muss jeder Absatz in dieser Vorschrift gelesen werden, da
die nachfolgenden Absätze meist Ergänzungen oder
Besonderheiten zu den vorherigen Absätzen darstellen.

danke für den Link, der aber bezüglich Absatz 3 jetzt für Verwirrung sorgt.

Fiktiver Fall: Kind erbt von Eltern per notariellem Testament ein Grundstück, das FA erhält vom Notar das Testament sowie Eröffnungsprotokoll.

Nach der Formulierung im Abs. 3 „Einer Anzeige bedarf es nicht […] das gilt nicht, wenn zum Erwerb Grundbesitz […] gehört“ müßte das Kind sich in diesem fiktiven Fall selbst beim FA melden.

Ist das so richtig interpretiert?
Auch wenn der fiktive Notar und der fiktive Steuerberater gesagt haben, das Kind braucht nichts zu tun außer abwarten?

Danke im voraus für Aufklärung.

Gruß Gudrun

Hier war aber eindeutig die Rede von Bargeld, und nicht von
„Gericht“, „Notar“ oder sonstwas.

Der Neffe hat das „Bargeld“ von der Bank ausgezahlt bekommen.
Dazu ist üblicherweise ein Papier erforderlich, das als Absender „Gericht“ oder „Notar“ trägt.