Liebe Community!
Meine Mutter hat geerbt und muss nun eine Aufstellung ihres gesamten Besitzes für das Finanzamt machen. Sie hat unter anderem ein Haus geerbt.
Macht es Sinn ein Verkehrswertgutachten durch einen Sachverständigen für Immobilienbewertung anfertigen zu lassen (Kosten ca. 1800 Euro)? Oder lässt man besser zunächst das Finanzamt den Wert der Immobilie ermitteln. Ich habe gelesen, dass das Finanzamt den Wert von Immobilien häufig relativ hoch ansetzt, so dass man nachher mehr Erbschaftssteuer bezahlen muss. Wer hat Erfahrung damit? Danke für Eure Rückmeldung
Hallo!
Es kann genügen wenn man den Wert des Hauses selbst belegt, etwa mit erzielten Preisen vergleichbarer Häuser aus der Umgebung. Dabei kann man ja selbst Plus oder Minus des Hauses in den möglichen Preis einfließen lassen.
Auch Kontakt mit einem Makler könnte erste Anhaltspunkte bringen, was man wohl als Verkaufspreis auf dem Markt erzielen könnte.
Ein Gutachten würde ich jetzt noch nicht machen lassen.
MfG
duck313
Deine Mutter soll trachten, den Einheitswert der Immobilie zu erfahren und dann soll sie sich beim Fnanzamt erkundigen mit welcher Zahl ( in A ist es 3, glaube ich) dieser WErt multipliziert werden muß. Der WErt für die Berechnung des Finanzamtes ist niedriger als der Verkehrswert - zumindest in A!
LG Mannema
Living in the past
Servus,
vor vielen Jahren gab es sowas in Deutschland auch, ist aber (mit Zwischenschritten) abgeschafft. Es gilt auch in diesem Zusammenhang nur noch der Verkehrswert; jeder, der ihn besser belegen kann, als die teils recht schematisch aufgezogenen Hilfsrechnungen aus den Bewertungsrichtlinien es hergeben, hat von vornherein gute Karten.
Schöne Grüße
MM
Nö, nicht vom Besitz, nur vom Erbe.
Es gibt Freibetraege, die keine erbschaftssteuer kosten oder einen bestimmten Prozentsatz einhalten. Diese zuerst mal ermitteln, lesen. Wenn man weit weg von den Grenzen liegt, sind Details lockerer zu sehen, auch vom Finanzamt.
Zu deiner Frage vom 16.07.2018:
Kann man auch vor der Bewertung des Finanzamts ein Verkehrswertgutachten durch einen Sachverständigen für Immobilienbewertung in Auftrag geben? Oder muss man erst das Finanzamt den Wert ermitteln lassen?
Das Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen wird m.W. anerkannt.
In meinem Fall habe ich den Steuerbescheid abgewartet und überprüft. Die Bewertung der Immobilie war 18% überhöht, mein Einspruch wurde auch ohne Gutachten anerkannt.
Gruß Franz
Mir ist die Intention der Frage nicht klar. Geht es um Beratung der Mutter in Fragen,deren Beantwortung sie selber sich auch mit Unterstützung nicht erschließen kann? Oder geht es um eine Intention, die mit potentiellen Erben zu tun ha?
Welches Interesse wird verfolgt?
LG
Amokoma1
Das zuständige örtliche Katasteramt erteilt auch Auskünfte über den ungefähren Wert einer Immobilie bzw.erstellt kostenpflichtige Wertgutachten.