Hallo, ich habe eine rein theoretische Fragen:
das Paar A und B (nicht verheiratet) erwartet ein Erbe. Bei diesem Erbe sind A und B als alleinige Erben eingesetzt. Bei dem Erbe handelt es sich um rund 1 Mio €. Weder A noch B sind verwandt mit demjenigen der vererbt. Würden beide nicht verheiratet sein, müssten A und B jeweils auf 500.000€ Erbschaftssteuer zahlen.
Wenn A und B nun verheiratet wären und sie zusammen veranlagen, würden beide zusammen 1 Mio versteuern. Würde diese gemeinsame Veranlagung die Höhe der Erbschaftssteuer reduzieren?
Danke!