Erbschaftssteuer - zusammen veranlagen

Hallo, ich habe eine rein theoretische Fragen:

das Paar A und B (nicht verheiratet) erwartet ein Erbe. Bei diesem Erbe sind A und B als alleinige Erben eingesetzt. Bei dem Erbe handelt es sich um rund 1 Mio €. Weder A noch B sind verwandt mit demjenigen der vererbt. Würden beide nicht verheiratet sein, müssten A und B jeweils auf 500.000€ Erbschaftssteuer zahlen.

Wenn A und B nun verheiratet wären und sie zusammen veranlagen, würden beide zusammen 1 Mio versteuern. Würde diese gemeinsame Veranlagung die Höhe der Erbschaftssteuer reduzieren?

Danke!

Nein.

es geht doch bei der Steuer um das Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser.
Den beeinflusst doch nicht ob 2 Erben verheiratet sind.

Beide haben den Freibetrag von 20.000 € und wohl Steuerklasse III ( die höchste).

Musste eben noch schnell in der Tabelle nachschlagen.

Bei 480.000 € Erbe fällt bei Steuerklasse III für jeden 144.000 € an ErbSt an.
Steuersatz 30 %

Weil es gerade hier eine aktuelle Frage dazu gibt:

Erschaftssteuer würde natürlich die Heirat von A oder B mit dem potentiellen Erblasser sparen, oder eine Adoption.

Servus,

das geht aus dem Sachverhalt nicht hervor.

Mindestens einer von den beiden kann auch in Steuerklasse I oder II gehören.

Schöne Grüße

MM

Servus,

dass es bei der ESt eine gemeinsame Veranlagung von Ehegatten gibt, heißt keineswegs, dass es diese bei irgendwelchen anderen Steuerarten gibt.

Schöne Grüße

MM

Es heißt doch, weder A noch B sind verwandt mit dem der vererbt.
Also niedrigster Freibetrag und höchste Steuerklasse.

Danke - zwischen den Nebelkerzen im Text hatte ich das überlesen.

Schöne Grüße

MM