Erbschaftssteuer

Üblicherweise nimmt kein Finanzbeamter in einem Erbschaftssteuerverfahren die geerbte Immobilie in Augenschein, wenn gegen seinen Schätzwert Einspruch erhoben wurde. Das ist Aufgabe eine öbuv Sachverständigen.

Gibt es Ausnahmen? Z. B. wenn der Gutachter das alte Haus wegen Zweifel an der Statik erst gar nicht betritt? In der Erbschaftssteuererklärung war dem Finanzamt mitgeteilt worden, dass das Haus unbewohnbar ist.

Dank und Gruß
Franz

So richtig verstehe ich es nicht.

Finanzamt akzeptiert den angegebenen Wert des Hauses nicht ?
Na gut, dann ist es doch am Erben, seinen angegebenen Wert zu belegen, also ein Gutachten über den Verkehrswert zu erstellen.

Und wenn ein Haus wegen Einsturzgefahr nicht von innen betreten werden kann oder jedenfalls nicht alle Räume, dann kann man auch nach Bauplanunterlagen und äußerer Bewertung einen „Wert“ feststellen.

es werden doch sogar Verkehrswertgutachten (z.B. bei Zwangsversteigerungen) gemacht ohne das der Gutachter ins Haus durfte (weil bewohnt und Bewohner niemanden reingelassen hat).
Das hat dann zwar etwas von „Katze im Sack“ kaufen, aber das findet statt.

MfG
duck313