Erbschaftssteuern

Hi!

Angeregt durch den Lottoartikel weiter unten… :smile:

Angenommen ich jemand erbt 2,4 Milliarden Euro von Bill Gates’ Verwandschaft.

Müsste dann die ganze Summe wie ein Einkommen versteuert werden, oder gibt es da eine Grenze mit festen %-Zahlen?

LG
Guido

Hallo,

wenn man Erbt ist zunächst zu prüfen, ob eine Erschaftsteuerpflicht in betracht kommt. Dies ist eigentlich immer der Fall. Das erbschaftsteuerpflcihtige Vermögen würde sich jedoch um verschiedene Freibetäge mindern. Die Höhe der Freibeträge hängt von dem Verwandschaftsverhältnis ab und ob es sich um Betriebsvermögen handelt oder nicht. Der Steuersatz hängt von der Höhe des erbschaftsteuerpflcihtige Vermögen und von dem Verwandschaftsverhältnis ab und drückt sich in Steuerklassen aus. Die Steuersätze betragen bei einem Betrag von mehr als 25.555.000,-€ zwischen 30% und 50%.

Bei der Einkommensteuer ist der geerbte Betrag nicht steuerpflichtig. Wenn das Geld jedoch angelegt wird, sind die Zinsen als Kapitalerträge einkommensteuerpflichtig.

ciao Günter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

kleine Fallabwandlung
Hallo,

kleine Fallabwandlung:

Man nehme einen Deutschen, der ein Barvermögen von 1.000.000.000 Euro besitzt. Alles auf einem Festgeldkonto - keine Sachwerte. Er hat eine Tochter. Nach dem jetzt noch gültigen Recht hat sie alle 10 Jahre einen Freibetrag in Höhe von 205.000 Euro.
Du siehst, selbst wenn der Vater so früh wie möglich sowohl mit der Vermögensbildung als auch mit der Zeugung seiner Tochter angefangen hätte, würden seine Lebensjahre nicht einmal annähernd „ausreichen“, um wenigstens 1% steuerfrei vererben bzw. schenken zu könenn zu können.

Was lernen wir daraus ?

Erstens: In Deutschland sollte man kein Vermögen bilden welches man potentiell vererben könnte/würde :wink:

VG
Sebastian

Hallo,

Man nehme einen Deutschen, der ein Barvermögen von
1.000.000.000 Euro besitzt. Alles auf einem Festgeldkonto -
keine Sachwerte. Er hat eine Tochter.

im Ernst - um nicht zu verhungern braucht die Tochter sicher nicht den ganzen Betrag. Vermögen ist auch eine Verpflichtung, für die Solidargemeinschaft einzutreten. Aber das nur am Rande…

Nach dem jetzt noch
gültigen Recht hat sie alle 10 Jahre einen Freibetrag
in Höhe von 205.000 Euro.
Du siehst, selbst wenn der Vater so früh wie möglich sowohl
mit der Vermögensbildung als auch mit der Zeugung seiner
Tochter angefangen hätte, würden seine Lebensjahre nicht
einmal annähernd „ausreichen“, um wenigstens 1% steuerfrei
vererben bzw. schenken zu könenn zu können.

nun, das würde dafür sprechen, doch mehr Kinder zu haben, siehe
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

Was lernen wir daraus ?

Erstens: In Deutschland sollte man kein Vermögen bilden
welches man potentiell vererben könnte/würde :wink:

nee, man sollte sich besser informieren. Bei einem derartig hohen Vermögen hat man sicher einen Steuerberater, der dann eine steuerlich günstigere Variante empfiehlt. Es ist dabei vor allem an eine Stiftung zu denken, aber auch an einen Mix der Vermögenswerte (wobei die Grundstücke jetzt nicht mehr so begünstigt sein sollen, aber die Freibeträge werden erhöht).

Schöne Grüße
C.

wie wahr, wie wahr :smile:

Gott zum Gruße,

im Ernst - um nicht zu verhungern braucht die Tochter sicher
nicht den ganzen Betrag. Vermögen ist auch eine Verpflichtung,
für die Solidargemeinschaft einzutreten. Aber das nur am
Rande…

Das stimmt natürlich. Eigentum verpflichtet - bin ja ein „grundgesetztreuer“ Bürger :wink:

nee, man sollte sich besser informieren. Bei einem derartig
hohen Vermögen hat man sicher einen Steuerberater, der dann
eine steuerlich günstigere Variante empfiehlt. Es ist dabei
vor allem an eine Stiftung zu denken, aber auch an einen Mix
der Vermögenswerte (wobei die Grundstücke jetzt nicht mehr so
begünstigt sein sollen, aber die Freibeträge werden erhöht).

Ja, die Eckpunkte kamen ja gestern raus. Im Grunde denke ich, dass es einigermaßen „übersichtlich“ geregelt wird, wenngleich ich aber die Entscheidung des BVerfG in dieser Angelegenheit etwas in Frage stelle. Natürlich kann man einen Verstoß gegen den GLeicheitssatz erkennen. Nur eine Mio. auf dem Konto und eine Mio. in einem Haus ist schon was anderes. Aber das nur am Rande.

Was ich eigentlich sagen wollte:

nee, man sollte sich besser informieren. Bei einem derartig
hohen Vermögen hat man sicher einen Steuerberater, der dann
eine steuerlich günstigere Variante empfiehlt.

Wie passt das denn bitteschön hierzu

im Ernst - um nicht zu verhungern braucht die Tochter sicher
nicht den ganzen Betrag. Vermögen ist auch eine Verpflichtung,
für die Solidargemeinschaft einzutreten.

??? :wink:

VG
Sebastian

Gott zum Gruße ebenfalls,

Was ich eigentlich sagen wollte:

nee, man sollte sich besser informieren. Bei einem derartig
hohen Vermögen hat man sicher einen Steuerberater, der dann
eine steuerlich günstigere Variante empfiehlt.

Wie passt das denn bitteschön hierzu

z.B. gibt man einen Großteil des Vermögens in eine Stiftung. Klingt doch so, als ob es dann gemeinnützig genützt würde und für das Kind weg wäre. Es gibt aber auch Stiftungen, die als Zweck die Versorgung der Tochter haben und dann wird da zwar ein gemeinnütziges Mäntelchen drummgehängt, aber es dient doch nur der eigenen Familie. Details habe ich leider vergessen, aber da ich das eher empörend finde, doch so in etwa gemerkt.

im Ernst - um nicht zu verhungern braucht die Tochter sicher
nicht den ganzen Betrag. Vermögen ist auch eine Verpflichtung,
für die Solidargemeinschaft einzutreten.

??? :wink:

wer so viel Geld hat und dann noch wegen der Steuer stöhnt, da habe ich kein Verständnis. Solche Sorgen hätte ich mal gerne…

Schöne Grüße
C.