Hallo liebe Community,
Also folgende Situation: Ich bin 17 Jahre alt und meine Oma ist vor ein paar Wochen gestorben, ich habe 2 Geschwister, meinen Vater und einen Onkel (von Seiten der Oma)
Jetzt steht in dem Testament, dass ich das volle Erbe bekomme. Mein Vater und mein Onkel sind auch laut Testament enterbt (es geht um ein Haus). Mein Vater akzeptiert das auch, allerdings geht mein Onkel jetzt auf die Barrikaden. Da er verschuldet ist, versucht er an so viel wie möglich ranzukommen. (Er ist auch 1 Tag nach dem Tod mit meinem Sparbuch zur Bank gerannt und wollte sich alles auszahlen lassen, hat aber gottseidank nicht funktioniert…)
Naja, zurück zum Thema:
Jetzt habe ich am Freitag einen Brief vom Notar bekommen, dass ich auch tatsächlich das volle erbe bekomme.
Mein Onkel muss jetzt das Haus verwalten, bis ich 18 bin (noch 9 Wochen).
Als ich heute mal in dem Haus war, um nach dem rechten zu schauen, war das ganze Haus mehr oder weniger durchwühlt und es fehlt ein Gefrierschrank. Der wertvolle Schmuck ist aber noch da.
Jedenfalls habe ich heute mit meinem Onkel telefoniert und er hat mir versichert, dass er das Testament anfechten wird.
Was kann ich dagegen tun? Wie kann ich mich dagegen zur wehr setzen?
Ich bitte um Rat
Hallo Das.Dingo,
leider kenne ich mich mit dem Erbschaftsrecht nicht so gut aus. Konsultiere hier z.B. einen Anwalt/Erbrecht den Du hier auch findest.
Soweit ich weiß, kann man nur bei gröbsten Verstößen enterbt werden (z.B. Gewalt), evtl. stehen Deinen Vater und Deinem Onkel, von denen ich ausgehe, dass sie die einzigsten Söhne Deiner Oma sind, wenigstens die Pflichtteile zu. Das wären jeweils die Hälfte des normalen Erbe, als dann je 1/4.
Aber wie gesagt, bin ich mir nicht ganz sicher.
Liebe Grüße und alles Gute
die Made
Da gibt es für Sie nichts zu wehren und für den Onkel nichts anzufechten! Die Rechtslage ist eindeutig. Dem Onkel steht der Pflichtteilsanspruch zu, der die Hälfte seines gesetzlichen Erbteils ausmacht. Diesen Betrag werden Sie ihm auf Verlangen in bar auzahlen müssen. Das Haus wird er zu diesem Zweck wertmäßig auf den Todestag der Vertstorbenen schätzen lassen. Sein gesetzlicher Anspruch hätte 50 % vom Wert des Hauses ausgemacht. Da er aufgrund des Testamentes quasi enterbt wurde, reduziert sich dieser Anspruch auf die Hälfte , also 25 % des Verkehrswertes. Nehmen wir an, das Haus würde per Todestag einen Wert von € 200.000 haben, dann müssen sie ihm € 50.000 in bar auszahlen. Bei evtl. höheren oder auch niedrigeren Werten für das haus können Sie sich den richtigen Betrag selber ausrechnen. Haben Sie diese Summe nicht zur Verfügung oder eine Bank leiht Ihnen die nicht aufgrund Ihres jugendlichen Alters sowie mangelndem Einkommen, und Ihr Vater könnte nicht einspringen, dann kommt das Haus zur Zwangsversteigerung und der Onkel erhält von dem Versteirgerungserlös nach Abzug der Gerichts- und Gutachterkosten vom Versteigerungserlös seine 25 % und Sie bekommen den Restbetrag.
Der Onkel meint sicher statt der Anfechtung die Geltendmachung seines Pflichtteilsanspruchs, der ihm auch zusteht. Wenn keine weiteren Personen vorhanden sind, beträgt er ein Viertel des Nettowertes des Nachlasses in bar. Hier gegen ist „kein Kraut gewachsen“; es ist so gesetzlich vorgeschreiben. Eine genauere Berechnung ist dann möglich, wenn alle Infos vorliegen. Am besten holen Sie Rat beim Notar oder einen Anwalt.
mfg
H.G.