Erbschaftsstreit und Webdesign-Urheberrecht

Meine erste Frage lautete:

Ein Künstlerkollege ist gestorben. Sein Sohn will seine Kunstobjekte, Zeichnungen und Schriftstücke (Lyrik) vernichten. Kann der das so einfach machen?
Gibt es nicht irgendeine Möglichkeit, das zu verhindern?

Danke erstmal für die ersten Antworten, schade, dass es nach deutschem Recht keine Lösung dafür gibt … Ein Testament gab es ja, nur das ist jetzt verschwunden …

Es gibt aber noch eine Cousine … reicht das als Verwandschaftsgrad aus, um die Entsorgung des künstlerischen Schaffens zu verhindern?
Dann könnten ja die Weggefährten die Cousine mental und ggf. finanziell unterstützen (wegen anfallender Anwaltskosten)…

Und wie ist es mit seiner Web-Seite ,
die einen Überblick seines künstlerischen Schaffens darstellt? Darf die denn - mit einem Nachruf versehen/vorangestellt - für eine gewisse Zeit von dem Webdesigner gezeigt werden, der die Seite gestaltet hat? Der ist nämlich auch ganz betroffen. Es gab ja auch keine Todesanzeige usw. … nix eben …

Vielleicht hat ja noch jemand eine ganz andere Idee, das Schaffen des Mannes zu würdigen … bin vielleicht grad blind dafür …

Hallo,

der Erbe tritt in die Rechtspostion des Erblassers ein, damit ist eigentlich alles gesagt.

Wenn der Erblasser die Werke vernichten lassen konnte, kann es auch der Erbe.

Zum Webdesigner, sicher darf er einen Nachruf ins Web stellen, ABER nicht auf die Webseite des „Kunden“ und auch nur mit Inhalten, für die er die Rechte hat.

hth

Danke für die Antwort …

dürfen die die Objekte, die im öffentlichen Raum stehen, bzw. in Privatbesitz sind, fotografiert werden und mit Bezug auf den Nachruf im Netz gezeigt werden?

Vielleicht hat ja noch jemand eine ganz andere Idee, das
Schaffen des Mannes zu würdigen … bin vielleicht grad blind
dafür …

Stiftung gründen, Objekte erwerben?!