Meine erste Frage lautete:
Ein Künstlerkollege ist gestorben. Sein Sohn will seine Kunstobjekte, Zeichnungen und Schriftstücke (Lyrik) vernichten. Kann der das so einfach machen?
Gibt es nicht irgendeine Möglichkeit, das zu verhindern?
Danke erstmal für die ersten Antworten, schade, dass es nach deutschem Recht keine Lösung dafür gibt … Ein Testament gab es ja, nur das ist jetzt verschwunden …
Es gibt aber noch eine Cousine … reicht das als Verwandschaftsgrad aus, um die Entsorgung des künstlerischen Schaffens zu verhindern?
Dann könnten ja die Weggefährten die Cousine mental und ggf. finanziell unterstützen (wegen anfallender Anwaltskosten)…
Und wie ist es mit seiner Web-Seite ,
die einen Überblick seines künstlerischen Schaffens darstellt? Darf die denn - mit einem Nachruf versehen/vorangestellt - für eine gewisse Zeit von dem Webdesigner gezeigt werden, der die Seite gestaltet hat? Der ist nämlich auch ganz betroffen. Es gab ja auch keine Todesanzeige usw. … nix eben …
Vielleicht hat ja noch jemand eine ganz andere Idee, das Schaffen des Mannes zu würdigen … bin vielleicht grad blind dafür …