Hallo,
Ich hatte vor geraumer zeit bereits wegen selber sache hier gepostet, nun möchte ich eure neue meinung haben zu dem bisherigen verlauf und zu dem ausgang.
Also Herr X ist verstorben hat 2 LV die in seinen Nachlass fallen (bezugsperson tot>:wink: frau Y ist alleinige erbin ihr verasicherungsvertreter und ebenfalls vertreter des Herrn x sagt ihr sie müsse eine Abtrittserklärung unterschreiben weil herr x dies so wolle.
so nun hat sich herausgestellt das es keine solche erklärung gibt, wie wird das vor gericht ausgehen, ihre unterschrift wurde ja durch arglistige täuschung erworben, und ist das dann betrug???
gruss behave1981