ERbschaftsteuer

Herr X (Erbe) zahlt Erbschaftsteuer fuer eine Immoblie im Ausland.

Wenn die Immoblie irgendwann verkauft wird und der Verkaufs-Betrag auf dem deutschen Konto des Herrn X (Erbe) „auftaucht“ - MUSS dann in Deutschland nochmals Erbschafsteuer oder sonstiges gezahlt weden.

Danke

Hallo !

Nicht deshalb,aber es kann gut sein,es muss von Anfang an in beiden Ländern Erbschaftssteuer bezahlt werden !

Das hängt davon ab,ob es ein Doppelbesteuerungs-Abkommen zw. den Staaten gibt und ob das auch für Erbschaften gilt(das ist nämlich nicht stets so !).
Dann muss man u.U. im einen Land alles nach dortigem Steuerrecht versteuern,auch die Gelder,die im anderen Land auf Konten liegen.

Und umgekehrt auch.

Beispiel aus Spanien/Deutschland-Erbfall:

deutscher Bürger verstirbt in Spanien,war dort dauerhaft wohnhaft(Resident),hatte also ein Haus,ein span. Konto und noch eines in Deutschland.
Erben sind Deutsche.

Es wird in Spanien alles nach span. Steuerrecht versteuert: Haus n. Verkehrswert,Gelder in Spanien und Deutschland.
Und in Deutschland ebenfalls.
Da kommt schon etwas zusammen,sehr unterschiedliche Freibeträge,andere Steuersätze usw.

Man kann allenfalls die eine Steuerlast bei der Erbsumme im anderen Land abziehen,die Erbsumme wird also etwas reduziert.
Direkte Anrechnung der ausl. Steuer geht dabei nicht,jedenfalls zw. Spanien und Deutschland nicht.

Da braucht man wohl Rechtsrat.

MfG
duck313

Servus,

den § 21 ErbStG kennst Du aber schon, denke ich?

Dieser Paragraf ist dafür gemacht, dass man nicht so viele DBA für Zwecke der Besteuerung von Erbschaft und Schenkung abschließen muss. Es gibt nämlich haufenweise DBA-Staaten, in denen das Abkommen bloß Steuern auf Einkommen und Ertrag betrifft.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

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Herr X muss lt. ausländischem Anwalt nur im ausländischen Land Erbschaftsteuer fuer die Immbobilie zahlen.

Die Frage ist ABER, WENN die Immobilie dann später VERKAUFT wird und dann fuer den VERKAUF nochmals STeuern erhoben werden im AUsland bzw wie sieht es dann fuer den bETRAG X WENN er in Deutschland aufs KOnto eingeht.

MUSS dann etwas versteuert werden ?
Danke!

ESt bei Veräußerung von Auslandsimmobilie
Servus,

um das beurteilen zu können, müßte man wissen:

  • In welchem Land liegt die Immobilie?
  • Wie lange Zeit nach der Anschaffung / Herstellung durch den Erblasser soll die Veräußerung stattfinden?
  • Wer hat die Immobilie unmittelbar vor der Veräußerung bewohnt?

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hallo

zu 1. Lt Aussage des Anwaltes werden Erbschaftstuern NUR Im Ausland bezahlt.

Von Erbschaft bis zu Verkauf vergehen Jahre, da die Witwe (Stiefmutter) noch lebt und darin wohnen darf.

Geerbt wurde von Familienangehoerigen Elternteil.

Servus,

bei einer späteren Veräußerung der Immobilie geht es nicht um Erbschaftsteuer, sondern um Einkommensteuer bzw. eventuell in D nicht steuerbare ausländische Einkünfte, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen.

All das würde ich genauestens auseinandersetzen, wenn Informationen zu den Punkten vorlägen, die ich genannt habe. Und zwar konkrete und präzise, und zu allen genannten Punkten.

Es ist jetzt an Dir, zu entscheiden, ob Du eine Antwort zu Deiner Frage haben möchtest oder nicht.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder