Gesetzesmurks bei der Erbschaftsteuerreform 2010
Benachteiligung von Geschwistern / Nichten und Neffen
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu o.g. Thema ist es, meiner Meinung nach, wichtig die erheblichen Benachteiligungen von Geschwistern, Neffen und Nichten für das Jahr 2009 nach der Erbschaftssteuerreform 2010 feststellen zu lassen und evtl. gerichtlich dagegen vor zu gehen.
Hier nun zu den Fakten für den genannten Personenkreis:
Im Erbfall galten bzw. gelten u.a. folgende Steuersätze:
2008: Erbschaftssteuersatz 15 - 17 %
2009: Erbschaftssteuersatz 30 %
2010: Erbschaftssteuersatz 15 %
Hier ist schon auf den ersten Blick die Benachteiligung für alle Erbfälle des Jahres 2009 zu erkennen.
Während beim Übergang von 2008 auf 2009 der Erbschaftssteuerpflichtige noch die Wahl hatte ob er nach 2008 oder 2009 besteuert werden wollte, so ist eine solche Wahlmöglichkeit beim Übergang von 2009 auf 2010 nicht geschaffen oder einfach vergessen worden.
Also Pech für den, dessen Schwester / Bruder oder Tante / Onkel „dummerweise“ in 2009 von uns gegangen ist.
Mal Abgesehen davon, dass der Verwandtschaftsgrad von Geschwistern doch eigentlich höher zu bewerten ist als der von Nichten und Neffen ( denn das sind ja die Kinder von Geschwistern ) kann man hier von Steuergerechtigkeit, schon auf Grund der unterschiedlichen Besteuerung der verschiedenen Jahre, absolut nicht mehr sprechen.
Da die Erbschaftssteuerbescheide aus 2009 zum größten Teil erst jetzt zugestellt werden, weil auch die anderen Änderungen ( u.a. Bewertung von Haus- und Grundbesitz) den Finanzämtern großes Kopfzerbrechen bereitet, könnte ich mir vorstellen, dass dieses Thema doch für eine große Zahl von Erben im Jahr 2009 interessant ist.
Wer weiß, wer hier der richtige Ansprechpartner ist ??
Wie und wo erstellt man eine Verfassungsbeschwerde zu diesem Thema ??
Oder muss man sofort Klage erheben, und wenn ja an welchem Gericht ??
Für weitergehende Informationen stehe ich gern zur Verfügung.
Über eine weiterführende Information oder Nachricht würde ich mich freuen.
Gesetzesmurks bei der Erbschaftsteuerreform 2010
Benachteiligung von Geschwistern / Nichten und Neffen
Nun, viele deutsche Gesetze sind Murks. Hartz 4 z. B. auch…
Sehr geehrte Damen und Herren,
lasst doch die Begrüßung weg, ich muss dann beim Zitieren den Käse löschen…
zu o.g. Thema ist es, meiner Meinung nach, wichtig die
erheblichen Benachteiligungen von Geschwistern, Neffen und
Nichten für das Jahr 2009 nach der Erbschaftssteuerreform 2010
feststellen zu lassen und evtl. gerichtlich dagegen vor zu
gehen.
M. W. führt die Reform aber zu mehr Gerechtigkeit und Gleichbehandlung. Eine Klage hat vermutlich zu Recht kaum Chancen. Ich würd dann eher ne Petition in Erwägung ziehen.
Hier nun zu den Fakten für den genannten Personenkreis:
Im Erbfall galten bzw. gelten u.a. folgende Steuersätze:
2008: Erbschaftssteuersatz 15 - 17 %
2009: Erbschaftssteuersatz 30 %
2010: Erbschaftssteuersatz 15 %
Hier ist schon auf den ersten Blick die Benachteiligung für
alle Erbfälle des Jahres 2009 zu erkennen.
Gibt es eine Erklärung, wie diese Sätze zustandekommen? (Regeln, die nachvollziehbar sind, also Steuersatz+Hebesatz-Vergünstigungen etwa?)
Während beim Übergang von 2008 auf 2009 der
Erbschaftssteuerpflichtige noch die Wahl hatte ob er nach 2008
oder 2009 besteuert werden wollte, so ist eine solche
Wahlmöglichkeit beim Übergang von 2009 auf 2010 nicht
geschaffen oder einfach vergessen worden.
Also Pech für den, dessen Schwester / Bruder oder Tante /
Onkel „dummerweise“ in 2009 von uns gegangen ist.
Wenn man die Regelung kannte: Bei Ableben nachhelfen… ^^
Mal Abgesehen davon, dass der Verwandtschaftsgrad von
Geschwistern doch eigentlich höher zu bewerten ist als der von
Nichten und Neffen (denn das sind ja die Kinder von
Geschwistern) kann man hier von Steuergerechtigkeit, schon
auf Grund der unterschiedlichen Besteuerung der verschiedenen
Jahre, absolut nicht mehr sprechen.
Wer weiß, wer hier der richtige Ansprechpartner ist?
Wie und wo erstellt man eine Verfassungsbeschwerde zu diesem
Thema?
Oder muss man sofort Klage erheben, und wenn ja an welchem
Gericht?
Sagte bereits: Petition. https://epetitionen.bundestag.de/
Klage nur nach sorfältiger anwaltlicher Beratung, weil hohes Risiko und hohes Kostenrisiko.
also du willst eine verfassungsbeschwere erheben, weil die reform vom 2009 für die betroffenen ungünstiger ist als die darauffolgende minderung der steuersätze für 2010 ?
mit dieser begründung wird eine verf.beschw. bereits nicht zugelassen. das würde im umkehrschluss nämlich heißen, dass der gesetzgeber eine besserstellung der bürger (2010 geringere steuersätze) nicht vornehmen dürfte. abstrakt gesehen, dürfte der gesetzgeber also nie bestehendes recht zugunsten des bürgers ändern.
-> völliger unsinn diese argumentation
im übrigen war die reform kein „murks“. falls du dir die mühe machst, die gesetzesbegründung zu lesen erkennst du, dass sich der gesetzgeber etwas dabei gedacht hat. die reform hat das erbschaftssteuerrecht wesentlich vereinfacht und die freibeträge fast verdoppelt.
die jeweilige höhe der steuer ist nicht angreifbar, sofern sie nicht willkürlich gezogen wird.
noch etwas, was mir spontan einfällt: wo soll denn hier die beschwer für die verfbeschw. sein, wenn die reform von 2010 zugunsten des bürgers wirkt…
du solltest mit diesen pauschalen behauptungen aufhören, das wird ja lächerlich. wenn du schon an einen rechtsbehelf gegen ein gesetz denkst, dann solltest du das gesetz wenigstens kennen.
Die Steuerungerechtigkeit liegt in den Steuersätzen :
2008 15 bis 17 %
2009. 30 %
2010. 15%
allein schon die steuergerechtigkeit allein auf den gestiegenen steuersatz zu stützen, zeigt doch, dass du keine ahnung hast, was steuergerechtigkeit bedeutet.
der vergleich von geschwistern und nichten ist übrigens blödsinn, denn es ging bei der reform im ergebnis um die privilegierung der kernfamilie. darunter fallen weder geschwister noch nichten. eine weitere differenzierung zwischen den angehörigen ist daher nicht erforderlich, sie können gleich behandelt werden.
gegen steuergerechtigkeit spricht also, dass ein sachlicher grund vorlag.
Die Freibeträge wurden für diesen Personenkreis auch verändert
und zwar negativ.
das ist einfach gelogen.
bis '09 betrugen die freibeträge 10.300€, ab '09 20.000€
Wenn das Fuer Erben in 2009 OK sein soll, ? Armes Deutschland
ach, heul dich doch woanders aus. sei lieber froh, dass du nicht mit den steuersätzen in frankreich besteuert wirst…
natürlich ist es ungünstig, wenn man in die regel von '09 fällt. aber damit muss man eben rechnen, wenn der gesetzgeber gesetze ändert.
übrigens der sparer-freibetrag bis '08 betrug 750€, ab '09 801€. ist es nicht auch ein grund zum heulen, dass man die ganzen jahre vor '09 die 51€ versteuern musste…