Erbschaftsteuer anders bei Waisen?

Hallo,

ich habe folgende Erbschaftssteuertabelle im Internet gefunden:
Verwandtschaftsgrad
Steuerklasse
Freibetrag in EUR

  1. Ehegatten und eingetragene Lebenspartner
    I
    500.000,-

  2. Kinder und Stiefkinder bzw. deren Kinder,
    falls erstere bereits verstorben sind
    I
    400.000,-

  3. Enkel
    I
    200.000,-

Verstehe ich das richtig bzw. stimmt diese Information, dass Enkel, wenn die erbberechtigten Eltern verstorben sind, in deren Steuerklasse aufrücken und 400.000 Freibetrag hätten (Punkt 2 in der Liste) statt 200.000 wie ein Enkel mit lebenden Elternteilen?

Vielen Dank, Paran

Verstehe ich das richtig bzw. stimmt diese Information, daß
Enkel, wenn deren erbberechtigte Eltern verstorben sind, in
deren Steuerklasse aufrücken und 400.000 Freibetrag hätten
(Punkt 2 in der Liste) statt 200.000 wie ein Enkel mit
lebenden Elternteilen?

Ja. Und was jetzt?

Mit freundlichen Grüßen

Ronald