Hallo,
ich habe folgende Erbschaftssteuertabelle im Internet gefunden:
Verwandtschaftsgrad
Steuerklasse
Freibetrag in EUR
-
Ehegatten und eingetragene Lebenspartner
I
500.000,- -
Kinder und Stiefkinder bzw. deren Kinder,
falls erstere bereits verstorben sind
I
400.000,- -
Enkel
I
200.000,-
Verstehe ich das richtig bzw. stimmt diese Information, dass Enkel, wenn die erbberechtigten Eltern verstorben sind, in deren Steuerklasse aufrücken und 400.000 Freibetrag hätten (Punkt 2 in der Liste) statt 200.000 wie ein Enkel mit lebenden Elternteilen?
Vielen Dank, Paran