Erbschaftsteuer bei Wohnsitz im Ausland?

Guten Tag.

400 000 Euro betraegt der Freibetrag bei Erbschaften.

Gilt das auch fuer Deutsche, die ihren Wohnsitz offiziel ins ferne Ausland verlegt haben?

Oder faellt da der Freibetrag weg?

In Deutschland haben sie - Ehepaar zusammen veranlagt -, bisher weiterhin unbeschraenkte Steuerpflicht, weil sie mehr als 90% ihres Einkommens aus Deutschland (Rente) kriegen.

Wenn der Freibetrag wegfaellt - wegen Wohnsitz Ausland - dann kassiert der Fiskus bei Erbschaft/Schenkung sicher viel?

Danke !

Mike und Carmen

Wenn die Steuerpflicht weggefallen ist, kassiert der Fiskus gar nichts.

Was der Fiskus im fernen Ausland macht, wo sie jetzt ansässig sind, sollte besser dort eruiert werden, zumal die Erbschaftsteuer in Portugal anders geregelt ist als in Thailand, und in Georgien wieder anders.

Unbeschränkte ESt-Pflicht bedeutet nicht persönliche ERbSt-Pflicht.

Schöne Grüße

MM

Möglicherweise ist aber der Erblasser in Deutschland, dann würde dies zu einer Steuerpflicht führen. Dann müsste man höchstens noch schauen, in welchem Urlaubsparadies der Rentner sitzt, gegebenenfalls gibt es ja ein DBA für Erbschafsteuer.

DANKE!

Der Schenkende (Schwester) ist im Ausland und nicht in D. steuerpflichtig.

Zu "unbeschraenkte Steuerpflicht:

Es ist ja so, dass diese dann wieder aufgehoben wird, wenn der Betreffende mejr als 90 Prozent seines Einommens aus D. bezieht. Vermute aber, dass Schenkung danmit nix zu tun hat.
Denn sonst wuerde ja die 90 Prozent-Marke im betreffenden Jahr ueberschritten…

Die unbeschraenkte Steuerpflicht, die ja nach Antrag genehmigt worden ist, bedeutet ja auch die Beibehaltung der Freibetraege,

aber auch im Falle der Schenkung unter Geschwistern (20 Prozent wohl)?

Dank und Grusssssssssssssss

Das bezieht sich auf die Einkommensteuer und hat nichts mit Erbschaftsteuer zu tun.

Danke. So sehe ich es auch.

Also bei Schenkung unter Geschwistern

20 000 Euro Freibetrag und der Rest fuer eine verheiratete Beschenkte 15

oder mehr ? Prozent auf den Rest ? Egal ob sie in D. lebt oder nicht.

Dankeeeeeeeeeee

Es kommt darauf an, in welchem Land sie lebt, weil es bei einigen Länder Doppelbesteuerungsabkommen gibt.

BITTTTTEEEEEEEEEEEEEEEEEEE!

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Servus,

das ist gestaffelt, siehe hier in Spalte „Steuerklasse II“.

ist es überhaupt nicht. Wenn jetzt der Schenkende auch nicht in D lebt, kostet der ganze Vorgang wie gesagt keine deutsche ErbSt.

Schöne Grüße

MM

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Und keine Schenkungssteuer?

gibt es in Deutschland unter diesem Namen (für sich alleine) nicht.

Sie heißt „Erbschaft- und Schenkungsteuer“ und ist ein und dieselbe. Der wesentliche Grund dafür ist, dass man Freibeträge nicht mehrfach nutzen kann, indem man zuerst einen Teil des Vermögens dem künftigen Erben schenkt und dieser dann später den Rest erbt. Auf diese Weise muss man schon zehn Jahre mit dem Sterben warten, aber das gehört jetzt nicht hierher.

Schöne Grüße

MM

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Hallo,

ich lebe, wie auch viele andere Deutsche, in Spanien. Die Erbschaftsteuer ist hier sehr hoch, kann bei Immobilien locker 40 % betragen; der Freibetrag liegt bei wenigen tausend.

Deshalb wird hier geraten, ein notariell beglaubigtes Testament zu machen, in dem man bestimmt, dass im Erbschaftsfall allein deutsches Erbrecht gelten soll.

Ob aber alle Länder der Welt akzeptieren, dass ein Ausländer, der in ihrem Land lebt, in seinem Herkunftsland versteuert werden will, weiß ich nicht.

Grüße
Carsten

Danke.

Doch ist es schon ein Unterschied, ob Du bei Erbschaft 400 000 Euro Freibetrag hast oder bei Schenkung nur 20 Prozent Freibetrag…

Hier, schau mal:

https://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/__16.html

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Kein einziges Land der Welt macht Gesetze nach dem Willen eines Einzelnen. Nicht mal Saudiarabien oder Marokko.

Schöne Grüße

MM

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Interessant.

Gilt das nur bei Immobilien in Spanien oder auch auf Geldvermoegen?

Hab mal was gefun den, vielleicht hilft s ?

https://www.roedl.de/themen/vererben-schenken-auslandsbezug

Danke,

Das heisst eine Steuerklasse oder Freibetrag bei Schenkungen - oder auch Erbschaft -

ist egal, wenn der erste und einzige Wohnsitz des Deutschen im Ausland ist?

Grussssssssssssss

Servus,

kommt es drauf an, ob der Deutsche Schenker oder Beschenkter ist, oder ob beide dauernd im Ausland leben.

Wenn Schenker und Beschenkter schon länger als fünf Jahre dauernd im Ausland leben und nicht im diplomatischen Dienst stehen oder sonstwie aus deutschen öffentlichen Kassen Arbeitslohn beziehen, hat der deutsche Fiskus bei der Schenkung nichts zu wollen, unabhängig von deren Staatsangehörigkeit und nichtmal dann, wenn sich der Gegenstand der Schenkung (z.B. Ferienhaus am Chiemsee oder Festgeldkonto bei der Kreissparkasse Biberach) in Deutschland befindet.

Schöne Grüße

MM

Danke!
Wenn die Beschenkte (und ihr Ehemann)
noch nicht laenger als 5 Jahre ausserhalb Deutschlands ist,
dann wird sie schenkungssteuerlich wie ein Inlaender behandelt?

Also Freibetrag 20 000 Euro und Rest dann als zusammenveranlagte Ehepartnerin mit … ? Prozent?

Dankeeeeeeeeeeeeeee

Servus,

Vorsicht! Nicht verschiedene Steuerarten vermischen!

gibt es nur bei der Einkommensteuer, nicht bei der ErbSt.

Dort sind die Freibeträge nach Verwandtschaftsgrad gestaffelt. Der Freibetrag von 20.000 € gilt für Schenkungen an Eltern und Stiefeltern, an Geschwister und deren Abkömmlinge, an Schwiegereltern und Schwiegerkinder und an geschiedene Ehegatten.

Für diese Gruppen von Beschenkten gelten Steuersätze von 15% bis 75.000 €, 20% bis 300.000 €, 25% bis 600,000 € und höhere Prozentsätze für größere Werte.

Schöne Grüße

MM

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Es gilt in Spanien überhaupt nicht, weder bei Immobilien noch bei Geldvermögen.

Wenn der Erwerber seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Spanien hat, kann er sich auf den Kopf stellen und mit den Füßen strampeln - der Erwerb unterliegt der spanischen Erbschaftsteuer, ganz egal, was der Erblasser auf irgendeinen Fetzen Papier geschrieben hat.

Im Einzelnen steht das in Art. 5 und 6 des Spanischen Erbschaftsteuergesetzes, hier bitte:

Es gibt allerdings in einigen autonomen Regionen Spaniens vorwiegend bei Erbfällen innerhalb von Familien sehr hohe (99 %) Freibeträge, was einer faktischen Abschaffung der ErbSt entspricht. Zu diesen Regionen zählen:

Baskenland
Navarra
Kantabrien
La Rioja
Balearische Inseln
Madrid

Schöne Grüße

MM

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