Erbschaftsteuer für Land

Folgender Sachverhalt besteht.
Ein Vater besitzt 10 ha Land welches als landwirtschaftliche Nutzfläche verpachtet ist.
Der Pächter möchte das Land kaufen.

  1. Frage:
    Wenn er verkauft und die Summe unter seinen Kindern aufteilt, welche Steuern kommen dann auf ihn bzw. die Kinder zu?
  2. Frage:
    Er verkauft nicht das Land geht als Erbe auf die Kinder über und die verkaufen dann. Welche Steuern will der Staat dann haben?

Wäre nett, wenn hier jemand Klarheit reinbringen könnte.

Am besten ein auf Landwirtschaft spezialisierter Steuerberater. Gerade bei Aufgabe, Verkauf oder Vererbung von landwirtschaftlichen Nutzflächen kann man eine Menge falsch machen.
Bitte pas auf, dass der Steuerberater sich wirklich damit auskennt. Ein seriöser Steuerberater, der sich nicht darauf spezialisiert hat, wird dich an einen kompetenten Kollegen verweisen.

Vielleicht hat ja @Aprilfisch noch ein paar Tipps auf Lager.

Data

Kommt darauf an.

Ist das Land Betriebsvermögen oder Privatvermögen?

Wenn es Privatvermögen ist und der Vater damit Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt, dann wäre ein Veräußerungsgewinn nur dann steuerpflichtig, wenn das Land weniger als 10 Jahre in seinem Privatvermögen gewesen wäre. Die Schenkung des Geldes an die Kinder unterläge der Schenkungssteuer, aber da gibt es ja komfortable Freibeträge.

Sollte der Vater das Verpächterwahlrecht ausgeübt haben und Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft erzielen, dann würde eine Veräußerung eine Betriebsaufgabe darstellen, der Gewinn wäre steuerpflichtig, aber möglicherweise begünstigt. Die anschließende Schenkung des Geldes an die Kinder wäre wieder schenkungssteuerpflichtig.

Sollte der Vater das Grundstück unentgeltlich auf die Kinder übertragen, wären diese steuerlich Rechtsnachfolger und müssten/könnten/dürften die 10Jahresfrist oder die Zugehörigkeit zum landwirtschaftlichen Betriebsvermögen für bzw. gegen sich gelten lassen. Schenkungssteuer könnte natürlich theoretisch anfallen, praktisch aber aufgrund von Begünstigungen und Freibeträgen eher nicht.

Es gibt doch für Kinder sehr hohe Freibeträge ( nämlich 400.000 € je Kind) für die weder Erbschaftsteuer noch Schenkungsteuer gezahlt werden muss.
Und das beste, dieser Freibetrag kann alle 10 Jahre neu genutzt werden.

Und die Steuer wird im Prinzip( gesamtschuldnerisch) von beiden, Schenker und Beschenktem gefordert, zahlen muss natürlich nur einer.

MfG
duck313

Also das Land ist seit 50 Jahren in seinem Besitz.
Es ist Privatvermögen und wird nur an einen Landwirtschaftsbetrieb verpachtet.
Er kassiert praktisch nur einmal im Jahr die Pacht.

Also wie ich aus ihren Antworten entnehme, ist es egal ob er es sofort verkauft oder ins Erbe geht.
Vor enormen Steuern braucht man also keine Angst zu haben, da der Gesamtwert des Lands unter 100.000 € liegt.

Vielen Dank für eure wertvollen Antworten