Kommt darauf an.
Ist das Land Betriebsvermögen oder Privatvermögen?
Wenn es Privatvermögen ist und der Vater damit Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt, dann wäre ein Veräußerungsgewinn nur dann steuerpflichtig, wenn das Land weniger als 10 Jahre in seinem Privatvermögen gewesen wäre. Die Schenkung des Geldes an die Kinder unterläge der Schenkungssteuer, aber da gibt es ja komfortable Freibeträge.
Sollte der Vater das Verpächterwahlrecht ausgeübt haben und Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft erzielen, dann würde eine Veräußerung eine Betriebsaufgabe darstellen, der Gewinn wäre steuerpflichtig, aber möglicherweise begünstigt. Die anschließende Schenkung des Geldes an die Kinder wäre wieder schenkungssteuerpflichtig.
Sollte der Vater das Grundstück unentgeltlich auf die Kinder übertragen, wären diese steuerlich Rechtsnachfolger und müssten/könnten/dürften die 10Jahresfrist oder die Zugehörigkeit zum landwirtschaftlichen Betriebsvermögen für bzw. gegen sich gelten lassen. Schenkungssteuer könnte natürlich theoretisch anfallen, praktisch aber aufgrund von Begünstigungen und Freibeträgen eher nicht.