Erbschaftsteuer oder Grunderwerbsteuer

Liebe/-r Experte/-in,
sehr geehrter Herr Dr. Buerstedde,
wie würden Sie folgenden Fall beurteilen:
Erblasser setzt einen Alleinerben ein, belastet mit dem Vermächtnis, ein Grundstück an Person B herauszugeben. Person B tritt diesen Vermächtnisanspruch an Person C gegen Abfindung wertgleich ab. Damit ist bei Person B der Ersatztatsbestand für die Erbschaftsteuer erfüllt. Fraglich ist nun die Einordnung von Person C. Erwirbt C den Status des Vermächtnisnehmers und unterliegt somit der Erbschaftsteuer oder erwirbt C ein Grundstück mit Grunderwerbsteuerpflicht?
Danke im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
St. Göldner

Ihre Lösung klingt plausible.

Aber - ohne Recherche - kann ich dazu nicht mehr sagen.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Buerstedde

Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Buerstedde
Fachanwalt für Erbrecht
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