Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer

Hallo,

angenommen, ein Ehepaar wohnt im Hause der Mutter (alleinige Eigentümerin) der Ehefrau. Der Ehemann hat durch seine Leistungen und Umbaumaßnahmen erheblich zum Werterhalt und zur Wertsteigerung beigetragen. Es war immer einverständlich geplant, dass das Haus im Todesfall vom Ehepaar übernommen wird und die Schwester der Ehefrau dann ausbezahlt wird.

Nun verstürbe die Ehefrau überraschend. Die Schwiegermutter möchte ihren Schwiegersohn wie versprochen der anderen Tochter gleichstellen - er soll also statt der verstorbenen Ehefrau das halbe Haus erben.

Nach meinem Verständnis ist dieser Witwer im Erbfall ein Erbe, der nach Steuerklasse III zur Erbschaftsteuer veranlagt wird, da zur Schwiegermutter ja kein Verwandtschaftsverhältnis vorliegt. Demnach müßte er nach Abzug des Freibetrages von 20000 Euro aus dem verbleibenden Wert 30 % Erbschaftsteuer zu zahlen haben.
Ist das so richtig? Wenn nicht, wo liege ich falsch?
Und ist es richtig, das in dem angenommenen Fall die Schenkungssteuer genauso hoch wäre wie die Erbschaftsteuer?

Und einer weitere Frage: Muß der Wert des Hauses im Todesfall durch einen amtlichen Schätzer geschätzt wird als Basis für die Berechnung des Steuerwertes? Oder wie liefe das ab?

Für Eure fachlichen Erläuterungen wäre ich dankbar.

Viele Grüße
hemba

Und ist es richtig, daß … die
Schenkungssteuer genauso hoch wäre wie die Erbschaftsteuer?

Ja.

Und einer weitere Frage: Muß der Wert des Hauses im Todesfall
durch einen amtlichen Schätzer geschätzt wird als Basis für
die Berechnung des Steuerwertes? Oder wie liefe das ab?

Entweder durch Nachweis des Verkehrswertes (Schätzung durch anerkannte Fachperson, muß nicht „amtlich“ sein oder durch zeitnahen Verkauf) oder durch katalogisierte Ermittlung in der Steuererklärung.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald