Erbschaftsteuer umgehen

Hallo Experten,

konzipiere gerade eine kleine Kriminalgeschichte, d.h. es geht hier nicht um einen echten Fall sondern um eine rein fiktive geschichte, hoffe daher die Frage verstößt nicht gegen die FAQ:

Person A möchte ein größeres Vermögen an die nicht verwandte Person B vererben. Um die Erbschaftsteuer zu umgehen trägt er allerdings neben B die (scheinbar) vertrauenswürdigen Persone C1, C2, … Cn als Erben ein, jeweils gerade in Höhe des Freibetrags bezüglich der Erbschaftssteuer. Mit C1, C2, … Cn sei jeweils vereinbart, das diese das geerbte Geld sofort an B weiterverschenken. Hätte das Vorgehen vor dem Finanzamt Bestand?
Klar, dass B das Geld gebenüber den C’s nicht einklagen kann - die Absprache ist ja natürlich nirgends fixiert. Aber selbst wenn der eine oder andere das in ihn gesetzte Vertrauen missbraucht (was natürlich in der Geschichte prompt passiert und damit erst den Kriminalfall auslöst, aber das spielt hier keine Rolle) wäre der Verlust u.U. kleiner als die Steuer.

Gruß
Werner

Das wäre kaum Erfolg versprechend.

Erstens müsste für alle n Erben im Erbfall die Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung erfolgen. Bereits in diesem Zusammenhang stellt sich doch die Frage, warum C1 bis Cn dem B in der angestrebten Weise dienstbar sein sollten, wenn doch nicht sie, sondern allein B was von der Erbschaft haben.

Zweitens wäre es für das Finanzamt ein Leichtes, die tatsächliche Erbfolge durch Vorlage der letztwilligen Verfügung zu überprüfen (in der Erbschaftsteuererklärung wird ausdrücklich danach gefragt) und dazu ggf. auch die Auskunft des Amtsgerichts einzuholen, das für die Ausstellung des Erbscheins zuständig ist.

Drittens ist es immer von verantwortungsloser Leichtfertigkeit, eine Straftat mit mehreren Beteiligten durchzuziehen. Die Gefahr, dass einer quatscht (u.U. erst nach Jahren oder Jahrzehnten) steigt nämlich mit jedem weiteren Beteiligten exponentiell.