Erbschaftsteuer und Benachrichtungspflicht des Notars

Hallo, eine alleinstehende kinderlose ältere Dame verfügt in Ihrem Testament das Ihre 4 Neffen und Nichten Ihr Vermögen zu gleichen Teilen erben sollen. Das wurde schon jetzt zu Ihren Lebzeiten noterriell hinterlegt.

Wenn der Erbfall eintritt muß dann der Notar dem Finanzamt von dem Erbe in Kenntnis setzten auch wenn keine Erbschaftssteuer anfällt?
Welche Behörden muß er vom Erbe in Kenntnis setzten?
Wird der Gesamtbetrag für die Berechnung der Steuer berücksichtigt oder nur jeweils der Betrag den die Neffen/Nichten bekommen? 

Danke für eure Antworten.

Hallo!

der Notar meldet nach meiner Kenntnis gar nichts !

das macht das Nachlassgericht. Es meldet immer, denn es hat ja keine Kenntnis ob und wie viel Steuer anfallen würde. Damit hat es nichts zu tun, der Notar natürlich auch nicht !

Die Erben müssen den Erbfall doch beim Nachlassgericht anzeigen und eine formelle Testamentseröffnung beantragen (ggf. auch einen Erbschein, etwa wenn es um Immobilien oder Bankguthaben geht).

Jeder Erbe (also jeder Neffe/Nichte einzeln) wird besteuert, jeder muss eine Steuerklärung ausfüllen. 1 gemeinsamer Mantelbogen(für die Wertermittlung,Erbe,Schulden,Kosten usw. und je 4 Einzelbögen mit dem Einzelerbanteil/ Kontonummer ,Steuernummer usw.
Es wird doch bei jedem auch der Freibetrag (hier 20.000 € abgezogen).

Und schulden tut die ÉrbSt auch jeder Erbe einzeln !

Wenn das Erbe nicht so hoch ist ( also bei 4 Erben, nicht höher als 80.000 €) dann wird man auch voraussichtlich auch gar nichts mit dem Finanzamt zu tun haben und muss sich nicht kümmern.
Die würden sich sowieso von selbst melden.

MfG
duck313

Erst einmal danke für die ausführliche Antwort. Einmal angenommen eine Nichte bezieht Hartz IV. Sie muß ja dann auch die Steuererklärung ausfüllen. Bei dem Erbe handelt es sich ausschließlich um Bankvermögen unter 20.000 €. Also fällt keine Erbschaftsteuer an. Das Jobcenter fragt doch immer bei Anträgen von Hartz IV Beziehern beim Finanzamt nach und Steuererklärungen bearbeitet doch das Finazamt also wird das Jobcenter vom Erbe erfahren?

Hallo!

Habe ich mir schon gedacht, es geht um solche „Befürchtungen“.

Ja es erfährt es, aber nicht direkt. Das Nachlassgericht meldet es an eine Zentralstelle für Finanzen. Dort haben dann verschiedene Stellen Zugriff.

Da sollte man gar nicht lange überlegen, wie es anders laufen könnte:
Man muss von sich aus die Erbschaft beim Jobcenter melden, spätestens dann wenn man darüber verfügen kann.
Darüber wurde man auch belehrt und die Folgen wären sogar strafrechtlicher Natur !

Die Sozialleistung wird dann eingestellt bis man das Erbe weitgehend aufgebraucht hat. Und Achtung : Man muss sich in der Zeit selbst krankenversichern, also den Mindestbeitrag selbst zahlen ( ca. 135 € im Monat ).

Es hängt natürlich an der Höhe der Erbschaft, ob die Leistung ganz gestrichen wird oder nur teilweise. Danach richtet sich auch die Sache mit der Kasse.

MfG
duck313

MfG
duck313