Erbschaftsteuer und Betriebsvermögen

Ein Einzelunternehmer besitzt ein Grundstück, das mit Vorder- und Hinterhaus bebaut ist. Teile von beiden Gebäuden sind seit ca. 1990 im Betriebsvermögen. Jetzt ist der Einzelunternehmer in 2010 gestorben: wie sind die im Betriebsvermögen enthaltenen Gebäudeteile bei der Erbschaftsteuer (die in 2011 abgeben werden muss)und bei der Betriebsaufgabe zu behandeln? Entnahme zum Todeszeitpunkt > versteuern Entnahmegewinn & bei Erbschaftsteuer Privatvermögen oder bleiben sie Beitrebsvermögen oder wie? Gibt es Probleme, wenn die Grundstücks- und Gebäudeteile entnommen werden?

Vielen Dank