Erbschaftststeuer

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe da einige Fragen zum Thema Erbrecht bzw.
Erbschaftssteuer!

Durch den Tod meiner Tante im August 2008 werden einige Familienmitglieder zu gesetzmässigen Erben ihres Vermögens.Da fast alle Miterben in Polen geboren wurden, war es sehr kompliziert und langwierig, Geburtsurkunden etc. dieser Familienmitglieder aufzutreiben. So konnte der Erbschein erst jetzt, im Januar 2011 beantragt werden. Als Neffe wird mir ein Anteil von € 20000,- bis € 30000,- zustehen.

Nun meine Fragen:

  1. Wie wird diese Steuer abgeführt? Muß ich mich da selbst drum kümmern, wird der Betrag direkt von der Summe abgezogen oder tritt das Finanzamt an mich heran?

  2. Meine Tante ist wie gesagt bereits am 18.08.2008 verstorben.Ich habe gelesen, dass das Sterbedatum bei der Berechnung der Erbschaftssteuer zu Grunde gelegt wird und das dazugehörige Recht seitdem mehrmals reformiert wurde. Ist das richtig?

Ich würde mich freuen, wenn ich eine Antwort bekommen würde.

LG aus Dortmund, Martin

Hallo Martin,
zu 1: das Geld wird vorerst nicht mit der Steuer verrechnet, du bekommst vom Finanzamt einen Steuerbescheid darüber, der unter Umständen sehr lange gehen kann.

zu 2: seit dem Tod der Erblasserin im Jahre 2008 gab es keine neue Auflage des Erbrechtes.
Wichtig ist die Ausstellung des Erbscheines, ohne diesen Wisch läuft rein gar nichts, es muss auch nicht unbedingt jeder einen separaten Erbschein ausstellen lassen - es gilt auch 1 (ein) Erbschein für alle.

m.f.G.
pete

bin kein experte leider keine antwort