Hallo liebe Gemeinde
Folgende Erbschaftsfrage beschäftigt mich:
Vor langer Zeit (1976) ist ein Erbschaftsvertrag geschlossen worden. Darin ist festgehalten, dass die Personen
A, B, C der Person E ihr gesamtes Vermögen nach dem Ableben der letzten Person vermachen.
A verstirbt als erstes und E schlägt das Erbe aus.
Dann verstirbt B und E nimmt Privatvermögen an.
C lebt noch und möchte nun die Erbschaft auf eine andere Person übertragen, was aber lt. Notar nicht mehr möglich ist weil B verstorben ist und D die Erbschaft angenommen hat.
Nun überlegt C was denkbar wäre um D ihr vermögen nicht überlassen zu müssen ( hierbei handelt es sich immerhin um ein Einfamilienhaus und eine Eigentumswohnung sowie Geldvermögen).
C zieht sogar in Betracht, noch einmal zu Heiraten oder eine Adoption zu tätigen. Welche folgen hätte dieses verhalten auf die Erbschaft zur Person D?
C ist die Oma der Enkelin D Die Eltern von C leben nicht mehr.
Hätte somit eine Adaption Auswirkungen auf dem Vertrag, da sich Kinder vor den Enkeln in der Linie befinden
Hätte eine Heirat darauf Auswirkungen was C noch zu erben hat?
Wie verhält es sich mit der Witwer-Rente? Bleibt diese dem Witwer sollte er nicht mehr Heiraten ein Leben lang erhalten?
Das ganze hört sich sehr ungewöhnlich an ist aber auf Grund der Zerstrittenheit zwischen C und D fast schon nachvollziehbar.
Gäbe es noch andere Möglichkeiten C vom Erbe auszuschließen?
Für Antworten wäre ich wie immer sehr Dankbar
Gander