Erbschaftsverzicht - brauche ein paar Infos

Hallo,

kurz meine Vorgeschichte: Mein leiblicher Vater hat meine Mutter noch vor meiner Geburt (vor 39 Jahren) verlassen und sich sein Leben lang nicht wirklich um mich gekümmert. Ich habe ihn vielleicht einmal im Jahr gesehen. In den letzten 11 Jahren hat er sich gar nicht gemeldet.

Nun schrieb er mir eine Mail in der er versuchte Kontakt aufzubauen. Nach drei weiteren stellte sich heraus, dass es ihm bei der Kontaktaufnahme nur darum ging, dass ich auf meinen Pflichtteil seines Erbes verzichte.

Nun hatte mein Vater einen handwerklichen Betrieb, der ganz gut lief. In den Jahren, in denen ich sporadisch Kontakt hatte, bekam ich so einiges mit, wie er finanziell aufgestellt ist. Alleine das Haus ist so groß, dass unseres drei mal reinpassen würde. Ein weiters Haus hat er erst vor kurzem verkauft. Auch hat seine Frau, mit der er seit über 3 Jahrzehnten verheiratet ist, zwei mal im sechsstelligen Bereich geerbt.

Bei einem Treffen erklärte er mir aber, dass er eigentlich ein armer Mann ist (er kam mit einer Oberklasselimousine).

Jetzt zu meinen Fragen:

  1. Er sagte, er stehe nicht im Grundbuch und habe somit keine Ansprüche an das Haus. Ich habe bei meinen Recherchen gelesen, dass es gar nicht wichtig ist, ob beide im Grundbuch stehen. Da das Haus während der Ehe gebaut wurde gehört es ohnehin beiden. Stimmt das so??

  2. Wenn die Frau geerbt hat, wird das geerbte Geld auch zum gemeinsamen Besitz?

  3. Wäre es für ihn nicht möglich und einfacher, seinen gesamten Besitz einfach seiner Frau oder seinem anderen Kind zu überschreiben?

  4. Gibt es eine Möglichkeit, eine Offenlegung der Vermögensverhältnisse zu fordern, um nicht mit einer Abfindung über den Tisch gezogen zu werden?

Vielen Dank schon vorab
Kronenmichl

Sorry, kann nicht weiterhelfen.

Gruß

Hallo, da ja beide noch leben Vater und jetzige Frau,
ist im Moment null zu machen. Nun zu 2. Auch wenn beide Verheiratet sind, gehört das gesamte Erbe immer nur demjenigen der es geerbt hat, er muss also dem Anderen nichts abgeben. Zu 3. Er könnte versuchen solange er lebt alles an Ehefrau und dem Kind zu überschreiben, wird aber gefragt, ob er noch sonstige Nachkommen hat. Dann funktioniert dieser Trick nicht. Da er lebt kann er ein Haus verkaufen ohne Andere zu fragen. Auf den Verzicht deines Pflichtteils musst du nie zusagen! Solange er lebt wirst du nicht eine Offenlegung des Vermögens erreichen! Die Offenlegung des Vermögens kommt erst bei seinem ev. Tod durch das Erbschaftsamt.
Wenn er nicht im Grundbuch stehen würde, ein kleines Malheur, hättest du auch kein Anrecht. dann gehört das zwar zum späteren Erbe weil beide Geld dazu beigesteuert haben. Du bekommst normalerweise nicht mal Einblick in das Grundbuch auch als Sohn nicht, nur mit Vollmacht. Das Haus gehört zwar trotzdem beiden, sollte Vater sterben hättest du für den Anteil seines Geldes ein Erbrecht.
Im Moment gibt es nur eines — abwarten bis dein Vater
Ablebt. Niemals auf den Pflichtteil verzichten, oder ihn fragen was als Pflichtteil für ihn drin sei, du würdest dich freikaufen!

M.f.pete

Hallo,
da kann ich Dir leider nicht helfen. Ich bin von Beruf kein Rechtsanwalt. Wende Dich doch damit an einen Fachanwalt der darauf spezialisiert ist.
Mit freundlichen Grüssen
KAFU

Die Info über die Vorgeschichte des Verhältnisses ist rechtlich völlig irrelevant, denn niemand kann objektiv und verläßlich beurteilen, wer sich richtig oder falsch verhalten hat und was moralisch konform ist. Die Absicht des V. ist nachvollziehbar und nicht irgendwie verwerflich oder ähnliches; er möchte Sicherheit bei der Regelung des Lebensabends schaffen und dazu gehört bei einem derartigen Verwandtschaftsverhältnis der Wunsch nach einem Pflichtteilsverzicht.
Zu Ihren Fragen muss ich leider sagen, dass Sie zu Lebzeiten keinerlei Ansprüche haben. Eine Einigung wäre deshalb beiderseits völlig zwanglos. Macht Ihr V. allerdings irreführende Angaben, die Sie veranlassen, eine geringere Abfindung anzuerkennen, dann könnten Sie u.U. im Falle der Aufdeckung einen Anfechtungsgrund erhalten. Diese Situation entsteht nicht, wenn Ihr V. keine oder unbestimmte oder unverbindliche Angaben macht. Bei einer notariellen Beurkundung können Sie dem Notar dazu entsprechende Fragen stellen.

Hallo Herr Kronenmichl,auf keinen Fall auf Dein Erbteil verzichten.Wenn Dein Vater und seine jetzige Ehefrau 'bei der Eheschliessung vereibart haben oder auch spaeter waehrend ihrer Ehe dann hast Du keinen Anspruch auf alle Werte, die Deine Stiefmutter in die Ehe eingebracht hat oder waehrend der Ehe in ihrem Namen erwirtschaftet hat.Wenn zB Dein Vater seinen Handwerksbetrieb aus Altersgruenden verkaft hat ,so hast Du ebenfalls Anspruch auf Deinen Pflichtteil, auch wenn er von dem Erloes der Fima zB eine weitere Immobilie auch im Namen seiner Frau erworben hat.Wahrscheinlich hat Dein Vater das Haus indem jetzt beide wohnen damals in seinem Namen gekauft oder gebaut und spaeter seiner jetzigen Frau
ueberschrieben.Auch dann hast Du Anspruch auf 50% des
Verkehrswertes zum Zeitpunkt des Todesfalles.Das weitere gekaufte Haus ist wahrscheinlich im Grundbuch auf ihren Namen eigetragen . Finde beim zustaendigen Amtsgericht heraus indem das neugekaufte Haus sich
befindet wer der Eigentuemer im Grundbuch ist und er muss nachweisen wo das Geld fuer den Kauf stammt.Die Auskunft beim zustaendigen Grundbuchamt kostet nur ein paar EURO und Du hast einen rechtlichen Anspruch auf diese Einsicht ins Grundbuch.Du solltest auf jeden Fall einen Notar aufsuchen der im Amtsgerichtsbereich
des derzeitigen Wohnortes Deines Vaters zugelassen ist sonst entstehen Dir doppelte Kosten.Auf keinen Fall irgendwelche Verzichtserklaerungen unterzeichnen ohne
fachkundigen Rechtsbeistand (Notar)Ps.Wenn der Notar fuer Dich ins Grundbuch sieht kann er Dir dafuer eine Gebuehr berechnen,also mach das selbst!!
Mit freundlichem Gruss
Winfried Plasa

Hallo Kronenmichl, die Beantwortung der Fragen ist relativ einfach, zu 1.

  • wichtig dabei ist, ob die Ehe in Zugewinn-Gemeinschaft oder Gütertrennung besteht, bei Lezterer besteht Deinerseits kein Anspruch;
    zu 2.
  • siehe dazu zu 1., gleiches Prozedere;
    zu 3.
  • das ist zwar möglich, wenn zwischen Überschreibung und Erbfall mindestens zehn Jahre liegen, ist diese Überschreibung nicht anfechtbar, innerhalb der zehn Jahre steht Dir ein Pflichtteil zu, welches Du auch einfordern kannst (juristisch);
    zu 4.
  • eine Offenlegung der Vermögensverhältnisse nach dem Erbfall ist für alle Beteiligten möglich, auch für die mit Pflichtteil oder Enterbten, muß durch einen RA beim Erbschaftgericht eingeklagt werden.
    Herzliche Grüße petit

:

Hallo, ich müßte wissen, wer verstorben ist, sonst

kann ich keine Auskunft geben.

kurz meine Vorgeschichte: Mein leiblicher Vater hat meine
Mutter noch vor meiner Geburt (vor 39 Jahren) verlassen und
sich sein Leben lang nicht wirklich um mich gekümmert. Ich
habe ihn vielleicht einmal im Jahr gesehen. In den letzten 11
Jahren hat er sich gar nicht gemeldet.

Nun schrieb er mir eine Mail in der er versuchte Kontakt
aufzubauen. Nach drei weiteren stellte sich heraus, dass es
ihm bei der Kontaktaufnahme nur darum ging, dass ich auf
meinen Pflichtteil seines Erbes verzichte.

Nun hatte mein Vater einen handwerklichen Betrieb, der ganz
gut lief. In den Jahren, in denen ich sporadisch Kontakt
hatte, bekam ich so einiges mit, wie er finanziell aufgestellt
ist. Alleine das Haus ist so groß, dass unseres drei mal
reinpassen würde. Ein weiters Haus hat er erst vor kurzem
verkauft. Auch hat seine Frau, mit der er seit über 3
Jahrzehnten verheiratet ist, zwei mal im sechsstelligen
Bereich geerbt.

Bei einem Treffen erklärte er mir aber, dass er eigentlich ein
armer Mann ist (er kam mit einer Oberklasselimousine).

Jetzt zu meinen Fragen:

  1. Er sagte, er stehe nicht im Grundbuch und habe somit keine
    Ansprüche an das Haus. Ich habe bei meinen Recherchen gelesen,
    dass es gar nicht wichtig ist, ob beide im Grundbuch stehen.
    Da das Haus während der Ehe gebaut wurde gehört es ohnehin
    beiden. Stimmt das so??

  2. Wenn die Frau geerbt hat, wird das geerbte Geld auch zum
    gemeinsamen Besitz?

  3. Wäre es für ihn nicht möglich und einfacher, seinen
    gesamten Besitz einfach seiner Frau oder seinem anderen Kind
    zu überschreiben?

  4. Gibt es eine Möglichkeit, eine Offenlegung der
    Vermögensverhältnisse zu fordern, um nicht mit einer Abfindung
    über den Tisch gezogen zu werden?

Vielen Dank schon vorab
Kronenmichl

hallo,las dich nicht über den tisch ziehen,du erbst genauso wie die leiblichen kinder,unterschreibe nichts ohne anwalt,glg

es tut mir leid, erst jetzt anworten zu können, da ich schon einige zeit nicht mehr antworten konnte, habe ich aktuelles nach rückwärts geantwortet.

Hallo,

kurz meine Vorgeschichte: Mein leiblicher Vater hat meine
Mutter noch vor meiner Geburt (vor 39 Jahren) verlassen und
sich sein Leben lang nicht wirklich um mich gekümmert. Ich
habe ihn vielleicht einmal im Jahr gesehen. In den letzten 11
Jahren hat er sich gar nicht gemeldet.

Nun schrieb er mir eine Mail in der er versuchte Kontakt
aufzubauen. Nach drei weiteren stellte sich heraus, dass es
ihm bei der Kontaktaufnahme nur darum ging, dass ich auf
meinen Pflichtteil seines Erbes verzichte.

Nun hatte mein Vater einen handwerklichen Betrieb, der ganz
gut lief. In den Jahren, in denen ich sporadisch Kontakt
hatte, bekam ich so einiges mit, wie er finanziell aufgestellt
ist. Alleine das Haus ist so groß, dass unseres drei mal
reinpassen würde. Ein weiters Haus hat er erst vor kurzem
verkauft. Auch hat seine Frau, mit der er seit über 3
Jahrzehnten verheiratet ist, zwei mal im sechsstelligen
Bereich geerbt.

Bei einem Treffen erklärte er mir aber, dass er eigentlich ein
armer Mann ist (er kam mit einer Oberklasselimousine).

Jetzt zu meinen Fragen:

  1. Er sagte, er stehe nicht im Grundbuch und habe somit keine
    Ansprüche an das Haus. Ich habe bei meinen Recherchen gelesen,
    dass es gar nicht wichtig ist, ob beide im Grundbuch stehen.
    Da das Haus während der Ehe gebaut wurde gehört es ohnehin
    beiden. Stimmt das so??

Ja

  1. Wenn die Frau geerbt hat, wird das geerbte Geld auch zum
    gemeinsamen Besitz?

n e i n

  1. Wäre es für ihn nicht möglich und einfacher, seinen
    gesamten Besitz einfach seiner Frau oder seinem anderen Kind
    zu überschreiben?

möglich ja, seine Entscheidung

  1. Gibt es eine Möglichkeit, eine Offenlegung der
    Vermögensverhältnisse zu fordern, um nicht mit einer Abfindung
    über den Tisch gezogen zu werden?

es gibt keine Rechtsgrundlage, von einem Lebenden eine
Vermögensaufstellung zu verlangen .

Vielen Dank schon vorab
Kronenmichl