Erbschaftszeit, Wie lange?

Meine Frage lautet:
Wenn ich geerbt habe und zusätzlich noch ein anderer erbe der mich ausbezahlen muß,wie lange
habe ich ein Anrecht darauf,oder bis wann hat der
andere Erbe zeit nach dem Tod des Erblassers mir
mein Erbe Auszuzahlen?
MfG.

Das Erbrecht als Erbe verjährt praktisch nicht. In der Erbengemeinschaft bedeutet das, dass der Anspruch auf Auseinandersetzung (also Versilberung der Werte) ewig besteht. Dagegen ist der gestellte Anspruch alsbald je nach den Umständen zu erfüllen. Es besteht aber kein Anspruch auf „das Auszahlen“; das heißt auf übernahme z.B. eines Nachlaßwertes wie Immobilie o.ä.
Zwang geht nur durch Erfodern der Auseinandersetzung mittels Versilberung oder notfalls durch Versteigerung.
Noch Fragen? Schreiben Sie gern erneut.
Mit freundlichen Grüßen aus der Lüneburger Heide
H.Gintemann