Erbschein an Verlobten?

Ein Bekannter hat seine Verlobte durch einen Unfall verloren. Ihre Kinder haben das Erbe abgelehnt, ebenso die anderen Erben. Nun gibt es noch gemeinsame Schulden und eine Lebensversicherung. Kann er den Erbschein beantragen, um einen Teil der Schulden zu begleichen?

Den Erbschein kann nur ein Erbe beantragen. Vielleicht hat einer der Verwandten nicht ausgeschlagen. Die Schulden kann man auch ohne Erbschein tilgen. Anders kann es bei der LV sein, nämlich dann, wenn nicht die Erben bezugsberechtigt sind, sondern ein bestimmter Bezugsberechtigter von der Verstorbenen benannt worden war.
In der Zeit, in welcher der/die Erben noch unbekannt sind, kann ein Nachlasspfleger beim Nachlassgericht beantragt werden, falls hierzu unbedingt Veranlassung besteht (Kosten entstehen).
Falls für Sie noch Fragen offen geblieben sein sollten, dann schreiben Sie gern erneut unter Wiederholung des Vorganges.
Freundliche Grüße aus dem Norden Niedersachsens
H.G.

Hallo Herr Gintemann,
Danke für die schnelle Antwort!
Sicher habe ich mich etwas ungenügend ausgedrückt:
Alle Erben haben das Erbe ausgeschlagen, weil die beiden Verlobten Schulden aus ihrer Firma haben!
Keiner will dafür aufkommen …
Es besteht eine Lebensversicherung, die für einen kleinen Teil der Schulden genutzt werden könnte, aber nun wird die Versicherung wohl an das Land NRW verfallen, da alle Kinder und Verwante auf das Erbe verzichtet haben!
Der Verlobte muss nun für alle Schulden alleine aufkommen, dass kann es doch wohl nicht sein, auch wenn er die Darlehnsverträge alleine unterschrieben hat. Es war doch die Firma der Beiden!
Hätte seine Verlobte schwer verletzt überlebt, hätte er für ihre Pflege sorgen müssen, nun geht er leer aus, weil die Hochzeit wegen der Firma verschoben wurde!
Jede Zahlung wegen Erbschaftspfleger usw. wären nur dann sinnvoll, wenn er danach an die Lebensversicherung käme, die NICHT Personenbezogen war.
Das er die Schulden auch ohne Erbschein zahlen kann, versteht sich von selber! :smile:
Die Frage ist nur, wovon???
Auf ihn kommt nun die private Insolvenz zu, und die Lebensversicherung verfällt! Wer soll das verstehen???
Danke für Ihre Hilfe, und Ihr Verständnis!
Aber es hat einen wirklich lieben Freund getroffen! Lieben Gruß in den Norden!
K.W.

hallo Ex-Engel,
die Ursache der Misere liegt in dem Leichtsinn des Verlobten, dass er sich keine Rückversicherung z.B. in der Form der LV erbeten hat. Wahrscheinlich liegt noch nicht einmal ein Gesellsch.vertrag vor.—
Aus Ihrer Anfrage entnehme ich, dass Sie die LV vom Erbe trennen möchten und dieses als rechtens betrachten. Man kann im Erbrecht nicht die Rosinen herausnehmen und die Schulden anderen überlassen.
Selbst Rechte aus einem Ges.vertrag wären für die Katz, da der Nachlass offenbar überschuldet ist. Die LV ist nicht dadurch „verloren“ dass das Land diese bekommt, sondern dadurch dass sie in Schulden aufgeht.
Übrigens: Meine Antwort zu „Erbschein u. Schuldenzahlen“ hat ihren Grund in Ihrem letzten Satz der Anfrage!!!
Mit freundlichen Grüßen
H.G.