Folgender Fall: mein Mann ist im Mai 15 verstorben. Ich habe aber, auf Verlangen, erst Anfang März 16 einen Erbschein beantragt. Nachdem nun etliche Gläubiger meines verstorbenen Mannes an die Tür klopfen, und ich absolut nicht in der finanziellen Lage bin, diese Schulden zu tilgen, möchte ich den Erbschein ausschlagen. Gilt die 6 Wochenfrist ab der Ausstellung?
Nein, die Ausschlagungsfrist beginnt ab Kenntnis, man ist Erbe geworden.
und beim Tod des Mannes ist das wohl das Todesdatum.
Der Erbschein hat damit nichts zu tun. Das ist sozusagen eine Art „Erbenausweis“ mit dem man sich gegenüber Banken als Erbe ausweisen kann.
Mich wundert wieso man ihn überhaupt beantragt hat , Ehefrau braucht den üblich nur, wenn es ein Haus/Wohnung gibt.
Hier sollte man sich beim Anwalt beraten lassen, ob jetzt noch eine Erbschaftsinsolvenz stattfinden kann.
Übrigens, man muss ja Schulden nicht unbedingt bezahlen, wenn man das finanziell gar nicht kann. Es gibt auch hier rechtliche Hürden, wie die Pfändungsfreigrenze und das „normale“ Insolvenzverfahren.
MfG
duck313
Ob Sie die Erbschaft jetzt noch ausschlagen können, weiß ich nicht. Ich kenne Ihre finanzielle Lage nicht, aber es gibt in jedem Fall ein Existenzminimum, das nicht pfändbar ist. Ihnen stehen natürlich gewisse Dinge des Lebens zu, wie Fernseher, Küche, Wohnung etc. Darüber brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen. Notfalls wird von den Gläubigern ein Titel gegen Sie erwirkt, der 30 Jahre lang hält. Dabei müssen Sie rechnen, dass alle 3 Jahre ein Gerichtsvollzieher kommen mag wegen Offenbarungseid und entsprechenden Schufa-Eintrag. In jedem Fall haben Sie aber Anspruch auf Grundsicherung. Lassen Sie sich auch bitte evtl. von der Schuldenberatung mal beraten.
Nachtrag:
„Das Nachlassinsolvenzverfahren kann nur auf Antrag beim Insolvenzgericht eröffnet werden (§ 317 bis § 319 InsO). Den Erben trifft gemäß § 1980 BGB eine Antragspflicht, wenn er erkennt, dass der Nachlass zahlungsunfähig oder überschuldet ist. Kommt der Erbe seiner Antragspflicht nicht rechtzeitig nach, haftet er den Insolvenzgläubigern gemäß § 1980 BGB, wenn ihnen aus der verspäteten Antragstellung ein Schaden resultiert. Zur Antragstellung sind auch die Nachlassgläubiger im Sinne von § 325 InsO berechtigt.“
(Zitat aus Wikipedia, Nachlassinsolvenz"
Wie gesagt, hier muss sich die Erbin schnell kümmern. Wenn es stimmt, wie angegeben, man hat erst jetzt durch die eintreffenden Forderungen von Gläubigeren des Ehemannes von den Schulden erfahren, dann kann auch jetzt noch etwas „gerettet“ werden um nicht mit seinem eigenen Vermögen dafür haften zu müssen.
Allmächtiger! Es wird ja immer noch schlimmer mit Christians Rechtsverwirrungstips!
Was hat denn deren Vermögenslage und Schufaeintrag damit zu tun?
Sie soll Nachlaßinsolvenz anmelden und das war auch schon die einzig richtige Antwort von duck!
Las es hier doch einfach und tob Dich bei gute frage oder frag Mutti oder frag Vati oder was es sonst noch für obskurse Foren mit Möchtegern Rechtswissern gibt, aus. ramses90
Ich muß eigene Schulden abtragen, mein Gehalt wird ebenfalls bis zur Pfändungsgrenze gepfändet. Das weiß allerdings auch einer der Gläubiger, nämlich genau der, der mein Gehalt pfändet. An wen wende ich mich am besten? An einen Schuldnerberater, an das zuständige Nachlassgericht oder an einen Anwalt für Erbrecht?
An das zuständige Amtsgericht mit diesem, ausgefüllten Antrag:
http://www.mueller-stein.de/files/Downloads/Antragsformular_-_Nachlassinsolvenzverfahren.pdf
Damit wird das Nachlaßinsolvenzverfahren eröffnet.
Und da: Haftung Erben Haftungsbeschränkung Rechtsanwalt Anwalt ist noch ausführlich darüber zu lesen.
Eine Frist die Nachlaßinsolvenz zu beantragen gibt es nicht, es ist also noch nicht zu spät dafür. ramses90