Erbschein beantragen oder nicht / welche Kosten

Hallo,

im Archiv habe ich schon mehrere Beiträge gefunden, die darauf verweisen, dass ein Erbschein nicht zwingend notwendig ist um im Erbschaftsfall z. B. auf die Konten des Verstorbenen zuzugreifen.

In den dabei angeführten Urteil wird allgemein von " in anderer Form" gesprochen, und dann in einem zweiten Satz „ein eröffnetes öffentliches Testament“ als in der Regel ausreichend bezeichnet.
Welche anderen Formen wären noch denkbar?
Wie läge z. B. der Fall wenn es kein Testament gibt, die gesetzliche Erbfolge angewendet wird und unter den Erben kein Streit über die Aufteilung beseht?

Und als zusätzliche Frage:
Wie liefe die Beantragung eines Erbscheins formal ab und welche Kosten würden entstehen?

Danke 
Werner

In den dabei angeführten Urteil wird allgemein von " in
anderer Form" gesprochen, und dann in einem zweiten Satz „ein
eröffnetes öffentliches Testament“ als in der Regel
ausreichend bezeichnet.
Welche anderen Formen wären noch denkbar?

notarurkunde mit eröffnungsprotokoll nachlassgericht / kontovollmacht für todesfall…

man sollte trotzdem in die agb der banken sehen. auch wenn die darin befindliche klausel bzgl. des erbscheins meist nichtig ist, bringt es häufig wenig, mit einer bank zu diskutieren…

Hallo,
seriöse Banken (in der Regel alle Sparkassen) lassen sich das Familienbuch und eine Sterbeurkunde zeigen und den Erben bzw. Kontozugreifenden/die Totenfürsorge Ausübenden eine Haftungserklärung unterzeichnen, in der er sich verpflichtet, bei Erbstreitigkeiten bzw. Auftauchen weiterer Erben die Bank von der Haftung freizustellen.

Eine zu Lebzeiten erteilte Kontovollmacht wirkt natürlich auch „Wunder“, aber da denkt wohl kaum einer dran.

Den Erbschein gibts beim Nachlassgericht, das ist üblicherweise ein Teil des Amtsgerichts.

Gruß vom
Schnabel

Hallo!

Kosten für Erbschein richten sich nach dem Wert der Erbschaft, wie in solchen Fällen allgemein üblich.
Beantragt wird er beim zuständigen Amtsgericht, Abt. Nachlaßgericht. Das ist preiswerter, als wenn man es über Notar veranlasst.
Kostenbeispiel (möglicherweise nicht mehr ganz aktuell), Wert Erbschaft 25.000 €, Erbschein ca. 80 €, Wert 500.000 € ,Erbschein ca. 800 €

Es gibt übrigens den „gemeinschaftlichen Erbschein“, also einer für alle Erben zusammen, sie werden dann darin namentlich und mit ihren Erbanteilen aufgeführt.
Oder „Teilerbscheine“, die auch einer allein für sich beantragen kann (wozu auch immer).

MfG
duck313

Kostenbeispiel (möglicherweise nicht mehr ganz aktuell), Wert
Erbschaft 25.000 €, Erbschein ca. 80 €, Wert 500.000 €
,Erbschein ca. 800 €

Hallo

die aktuellen Zahlen

  • bei 25.000,00 EUR Nettonachlass (ohne Erbfallschulden): 230,00 EUR
  • bei 500.000,00 EUR Nettonachlass (ohne Erbfallschulden): 1.870,00 EUR

ml.