Erbschein beantragen und Verkehrswert ermitteln

Hallo liebe wer-weiss-nutzer,
ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand zu folgenden Fragen, Rat geben kann, es sind zwar viele Fragen, über mögliche Antworten wäre ich sehr dankbar!

Der Erblasser (in diesem Fall- der Vater) ist leider kürzlich verstorben! Es sind sind Haus+ Grundstück hinterlassen, selbstverständlich Konten+ Bausparverträge und auch dementsprechende Schulden (Kredite). Ein Testament oder ähnliches lag nicht vor.
Es wurde kürzlich beim Notar Termin vereinbart um einen Erbschein zu beantragen. Laut Eebschein ist Ehefrau 50% und drei Kinder jeweils zu 1/6 Erbe. Der Erbschein ist in Bearbeitung und folgt in Kürze.

Frage:

  1. Für die Berechnung benötigt Notar die Hinterlassenschaft. (laut Vorgabe alle Konten+ Bauspar+ Schulden (Kredite)+ Einschätzung des Hauses und Grundstücke).

-Ist das korrekt so (viel Auskunft gab es nicht, vlt. ist es auch üblich so)?
-Wie kann ich das genau belegen (langen Belege oder Kontoauszüge oder dergleichen von allen Instituten)?
-wie können wir am besten den Verkehrswert des Hauses und Grundstückes selber angemessen selber ermitteln (da Notar meint, bei Zweifel einen Gutachter selbst anordnen will)!
-wir haben keinen Plan wie selbst eingeschätzt werden soll (habt Ihr Ideen und Rat, wie man es selbst ohne Gutachter bewältigen kann oder wo man Informationen erhalten kann um einen „angemessenen“ Verkehrswert zu ermitteln?).
-darf Notar selbständig nach Selbsteinschätzung nach Unterlagenabgabe  einfach ohne Nachfragen bei Zweifel selbst ein Gutachter (ohne bei uns nachzufragen) beauftragen?
- was ist von Bedeutung Gebäude oder Grundstück oder beides (also Grundstück und das Gebäude auf dem Grundstück, sorry aber kenne mich nicht aus, wie gesagt, wer ist da behilflich „evt. kostenloser Ratgeber und angemessene Anlaufstelle“? Manche meinen Wohngebäudeversicherung, manche Bank, manche meinen die Stadt?
Geben die „ohne Kosten“ Informationen und Rat?

  • in einer Frist von einem Monat sollen wir Unterlagen einreichen, den Erbschein erhalten wir im Voraus um bei Versicherungen etc. das Erbe umzuschreiben oder allg. Informationen zu erhalten! Was ist, wenn die Frist nicht langt, wird das Gebäude und Grundstück notariell selbst eingeschätzt oder wie?
  • Laut Auskunft können Kinder auch der Ehefrau (der Mutter) das Erbe umschreiben können, da manchmal Erbengemeinschaft etwas komplizierter werden kann wegen Komplikation innerhalb Geschwister. Kann man das noch nachträglich, da in diesem Erbschein nur die Verteilung angegeben wird (oder hat man es von Anfang an vor Erteilung des jetzigen -Erbscheins machen sollen, falls ja wie den , Ehefrau und Kinder können ja nicht gleich wissen wie die rechtliche Verteilung war)? Entstehen dadurch nochmals extra Kosten?
  • Kann man eigentlich auch einen Notar aus einer anderen Stadt nehmen oder muss es die aus der eigenen Stadt sein (falls der Notar nicht so informativ ist)!
  • welcher Notar ist besser (der private oder staatliche- wir waren bei einem privatem, da anscheinend nicht viel Unterschied machen solle!
  • Langt bei der Angabe Verkehrswert des Hauses die Adressse nur oder muss man wie ein halber Architekt Objekt Nr. Qm auch schreiben, falls ja, woher bekommt man die Infos und wie sieht die Auflistung aus- einfach auf Papier notieren und abgeben oder wie?
    -wie hoch sind die Kosten in etwa vom Notar? Kommt noch zusätzlich welche Kosten von FA?

Ich wäre über hilfreiche Antworten sehr dankbar!
Mfg
 
 

 

  

Hallo!

Man kann zu jedem Notar gehen. Man braucht ihn aber eigentlich nur, weil er auch das Grundbuch ändern lassen muss, wenn jetzt neue Eigentümer (Erben) eingetragen werden.

Amtsnotare gibt es sowieso nur in einigen wenigen Bundesländern, im amtlichen Auftrag handeln alle.

Ohne Immobilien kann man den Erbschein( man braucht ihn nicht zwingend, wegen mancher Bank schon) auch selbst am Nachlassgericht anfordern.
Das Verzeichnis über den Wert des Nachlasses( 1 zweiseitige Blatt) ist nicht sonderlich kompliziert, das Merkblatt dazu hilft.

Stichwort :
Vermögen, also alle Guthaben addieren und angeben . Sonstige Wertgegenstände, Wertpapier (Kurswert am Todestag)
Schulden. alles angeben was noch offen ist, Hypotheken ,Kredite usw.
Bestattungskosten auch

Haus, hier nimmt man einfach den Feuerkassenwert von 1914 (ein fiktiver Rechenwert in Mark/Reichsmark- nicht etwa in Euro umrechnen ) aus den Versicherungsunterlagen oder den Einheitswert aus den Steuerunterlagen. Das ist am einfachsten, die Daten müssten vorhanden sein.

Man muss hierfür natürlich kein Gutachten über den Verkehrswert anfertigen lassen.

Man kann auch frei schätzen, was würde man wohl beim Verkauf erzielen (nach Vergleichsobjekten etwa).

Das dient allein der Festlegung der Gerichtskosten für den Erbschein ! je höher das Erbe, desto höher die Gebühr.
Auch der Notar berechnet nach dem Wert der Erbschaft.

grober Kostenrahmen Wert 200.000 € , ca. 750 €

Eine genauere Erklärung, wo man auch alle Konten direkt benennen muss fordert evtl. das Finanzamt bei der Erbschaftsteuer( die hier vermutlich gar nicht anfallen wird, weil sehr hohe Freibeträge ( 1, 7 Mio zusammen , 500 T€ + 3 x 400 T€)).

MfG
duck313

Hallo,danke für die schnelle Antwort. Wir dachten da an, die Preise die wir vor etlichen Jahren gezahlt haben, ein uraltes Haus, war glaube ich aus einer Versteigerung, so weit ich weiss, sollte der Kaufpreis von damals genügen?
Der Notar geht nicht, sondern Verkaufswert und meinte bei Zweifel an den Werten, würde er einen Gutachter selber schicken, darf er das ohne mit uns nochmals drüber zu reden willkürlich selber einen beauftragen (oder dürfen wir, falls so ein Fall eintreffen sollte, den Gutachter selber bestimmen?
Oder macht er bei Zweifel selber einen Vorschlag?
Muss man bei einem doppelt abrechnen einmal erbschein+ die eidestaatliche Versicherung (muß das immer sein und für was dient das)?