Erbschein beantragen

Hallo alle zusammen,

ich benötige mal ein paar Infos. Vater meiner Freundin ist gestorben. Er hinterlässt kein Testament. Er hinterlässt ein Haus. Er steht als alleine im Grundbuch. Jetzt geht es um die strategische Frage wie es nun weitergeht.

Das Gebäude samt Grundstück hat einen ungefähren Wert von 300.000 Euro (es ist nicht geschätzt worden). Die Erben sind seine Ehefrau zu 50% udn seine beiden Kinder zu jeweils 25%.

Wir wollen dafür sorgen, dass seine alleine in das Grundbuch eingetragen wird sofern die beiden Kinder damit einverstanden sind.

Ist es sinnvoll einen Erbschein zu beantragen? Was kostet dieser? Oder belassen wir alles so wie es ist und keiner steht im Grundbuch? Hat es irgendwelche Folgen wenn wir niemanden eintragen? Wir wollen halt irgendwie die Kosten des Erbscheins so gering wie möglich halten. Gibt es denn eine günstige Methode? Was wäre wenn beide Kinder auf den Erbteil des Vaters verzichten? benötigt man dann immer noch einen Erbschein? Wird eigentlich dann eine Erbschaftssteuer fällig oder fällt es bei 300.000 Euro noch in den Freibetrag?

Es sind viele Fragen…aber wir müssen uns erstmal mit der Thematik auseinander setzen und hoffen hier erste Infos zu erhalten.

Viele Grüße
Carsten

BEI EINER ÄNDERUNG DES GRUNDBUCHES WEGEN UMSCHREIBUNG DES EIGENTÜMERS IST IMMER EIN ERBSCHEIN NOTWENDIG.
ÜBER DIE KOSTEN KANN ICH KEINE AUSKUNFT GEBEN:
RÜCKFRAGEN BEIM ZUSTÄNDIGEN AMTSGERICHT:

Hallo Carsten,

Erbschaftssteuer fällt weder für die Frau noch die Kinder an. Wenn Kinder einverstanden können sie auf das Erbe verzichten und alles der Mutter hinterlassen, sollten Kinder schon Nachkömmlinge haben so geht das Erbe an dieselben weiter! Ihr werdet von verschiedenen
auf den Erbschein angesprochen nach und nach, also Erbschein ausstellen lassen. Hier–www.bernd-clasen.de könnt ihr raussuchen was ein Erbschein kostet.
M.f.G
pete

Wenn ein Erbe die von ihm geerbte Immobilie versilbern, belasten etc. will, muss er zwecks Legitimation seines Erbrechts einen Erbschein des Amtsgerichts vorweisen können. Da helfen k e i n e Tricks. Der günstigste Weg, Kosten zu sparen (geht in Ihrem Fall natürlich nicht mehr), ist der Weg über eine notarielles (!) Testament oder eine Testamentsvollstreckung oder über eine notarielle Vollmacht des Eigentümers/späteren Erblassers.
Noch Fragen? Schreiben Sie gern erneut.
Mit freundlichen Grüßen aus der Lüneburger Heide
H.Gintemann